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| | Auf dieser Seite geht es um folgende Themen:
Das wichtigste zuerst: Das Ergebnis
Worum geht es in unserem
Bürgerentscheid?
Stationen des Bürgerbegehrens
Fotos von der Übergabe des Bürgerbegehrens
an den Bürgermeister
Was ist ein Bürgerbegehren bzw. ein
Bürgerentscheid?
Worum geht es in unserem Bürgerentscheid?
Wir, das sind die Bürger der Bürgerinitiative und sehr viele weitere
Bürgerinnen und Bürger Wörthsees, sind besorgt über die Zukunft Wörthsees.
Wir glauben, daß es unsere Heimat nicht verdient hat, so schamlos verhökert zu
werden. Ferner ist es unsere Überzeugung, daß über eine so wichtige
Entscheidung, die eine Tragweite für Generationen hat, nicht nur die wenigen
Gemeinderäte befinden sollten, sondern die gesamte Bevölkerung. Daher haben
wir dafür gesorgt, daß am 14.10.01 alle Bürgerinnen und Bürger
Wörthsees entscheiden können, ob sie ein neues Gewerbegebiet im Osten
Etterschlags haben möchten oder nicht. Hier können Sie den Wortlaut
der Frage nachlesen.
Stationen des
Bürgerbegehrens
Start des Bürgerbegehrens am 03.07.2001
Hier finden Sie den Text des Bürgerbegehrens.
Gesammelte Unterschriften:
67 Unterschriften am 08.07.2001
88 Unterschriften am 09.07.2001
124 Unterschriften am 11.07.2001
141 Unterschriften am 12.07.2001
195 Unterschriften am 14.07.2001
247 Unterschriften am 15.07.2001
263 Unterschriften am 17.07.2001
315 Unterschriften am 18.07.2001
365 Unterschriften am 19.07.2001
409 Unterschriften am 20.07.2001
499 Unterschriften am 21.07.2001
561 Unterschriften am 23.07.2001
586 Unterschriften am 24.07.2001
602 Unterschriften am 25.07.2001
634 Unterschriften am 26.07.2001
638 Unterschriften am 27.07.2001
Übergabe des Bürgerbegehrens an den Bürgermeister am 27.07.01
Was ist ein Bürgerbegehren
bzw. ein Bürgerentscheid?
Ein Bürgerentscheid ist ein Instrument der Demokratie in Bayern. Er ist in
der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern im Artikel 18a definiert. Die
wesentlichen Elemente eines Bürgerentscheides sind:
- Die Gemeindebürger können über Angelegenheiten des eigenen
Wirkungskreises der Gemeinde einen Bürgerentscheid beantragen. Das
geschieht durch ein Bürgerbegehren.
- Ein Bürgerbegehren besteht aus einer mit Ja oder Nein beantwortbaren
Frage, einer Begründung, bis zu drei Personen, die berechtigt sind, die
Unterzeichnenden zu vertreten und einer bestimmten Anzahl von Unterschriften
von Gemeindebürgern. Die Anzahl hängt von der Größe der Gemeinde ab. In
Wörthsee müssen mindestens 10% der Gemeindebürger (ca. 320)
unterschrieben haben.
- Ist die erforderliche Anzahl von Unterschriften erreicht (bei uns 638),
wird das Bürgerbegehren der Gemeinde übergeben (geschehen am 27.07.01).
- Nun muß die Gemeinde innerhalb eines Monats über die Zulässigkeit
entscheiden. Das hat der Gemeinderat bei uns am 08.08.01 getan und unser
Bürgerbegehren für zulässig erklärt. Gleichzeitig hat der Gemeinderat
den Termin des Bürgerentscheides auf den 14.10.01 festgelegt.
- Ist die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt, darf bis zur
Durchführung des Bürgerentscheids eine dem Begehren entgegenstehende
Entscheidung der Gemeindeorgane nicht mehr getroffen oder mit dem Vollzug
einer derartigen Entscheidung nicht mehr begonnen werden, es sei denn, zu diesem
Zeitpunkt haben rechtliche Verpflichtungen der Gemeinde hierzu bestanden
(Absatz 9 des Artikels 18a der Gemeindeordnung).
Bei uns stellt sich die Frage, ob es korrekt bzw. zulässig war, daß der
Gemeinderat zwar wußte, daß das Bürgerbegehren zwei Tage später
übergeben wird und daß an der Zulässigkeit keine Zweifel bestehen, die
Gemeinderatsmehrheit aber trotzdem beschlossen hat, den Auftrag zur
Änderung des Flächennutzungsplanes zu erteilen.
- Zum festgesetzten Zeitpunkt (bei uns der 14.10.01) sind alle
Gemeindebürger aufgerufen, in geheimer Wahl oder per Briefwahl auf die
gestellte Frage mit Ja oder Nein zu antworten.
- Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinn
entschieden, in dem sie von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen
beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit (bei einer Gemeinde der Größe
Wörthsees) mindestens 20% der Stimmberechtigten beträgt.
D.h. wenn bei uns 600 Bürger zur Abstimmung gehen und alle 600 mit JA
stimmen, ist der Bürgerentscheid trotzdem durchgefallen, weil mindestens
640 Ja-Stimmen benötigt werden. Wenn hingegen mindestens 640 Ja-Stimmen und
nicht mehr Nein-Stimmen abgegeben werden, ist der Bürgerentscheid
angenommen.
- Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Beschlusses des Gemeinderats.
Der Bürgerentscheid kann innerhalb eines Jahres nut durch einen neuen
Bürgerentscheid abgeändert werden, es sei denn, daß sich die dem
Bürgerentscheid zugrundeliegende Sach- oder Rechtslage wesentlich geändert
hat.
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