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voraussichtliche Stellungnahme des BN zum
Erörterungstermin am 25.07.07
Stand 17.07.07
Aufgaben
Allgemein
- Wenn ein Unfall passiert muss der Brunnen geschlossen werden. Von wem
stammt diese Aussage? Sachdienliche Hinweise nimmt Martin oder jede
Polizeidienststelle entgegen.
Martin Hiemesch
- Ansprechen von Hrn. Dauschek, ob ihm noch weitere Argumente einfallen.
- Erstellen einer Karte mit besonders wertvollen Punkten entlang der
Trasse
Kurt Heine
- Sammeln der Einzelheiten über den biologischen Wert der betroffenen
Waldgebiete.
Günter Schorn
- Erkunden, welche Möglichkeiten es für uns gibt, auf dem
Erörterungstermin etwas zu präsentieren (Beamer, Overheadfolien, gar nichts)
Christine Markgraf
- Argumente zum Themenkomplex FFH-Gebiete
Themensammlung
InhaItsverzeichnis
Ungültige Planungsgrundlagen
/ Verkehr
Die Landesplanerische Beurteilung aus dem Jahr 1997 bildet den
Abschluss des Raumordnungsverfahrens. "Diese
landesplanerische Beurteilung gilt nur so lange, wie sich ihre Grundlagen
nicht wesentlich ändern." Folgende Grundlagen haben sich seit 1997
wesentlich geändert
- Als Tierarten, deren Lebensraum es zu erhalten gilt, werden nur
Amphibien (pauschal), Käfer und Rehe genannt. Da die vielen FFH-Arten
(48!), die in dem betroffenen Gebiet vorkommen, nicht erwähnt werden, ist
davon auszugehen, dass diese Vielfalt bei der Abwägung und Beurteilung nicht
bekannt war. Inzwischen wurden viele Gutachten angefertigt, die diese
Vielfalt belegen. Somit hat sich die Grundlage zur Abwägung der
verschiedenen Belange wesentlich geändert.
- Bei der fachlichen Einschätzung wird davon ausgegangen, dass die Trasse
außerhalb des Einzugsgebietes des Brunnen III verläuft. Diese Voraussetzung
ist falsch. Hinzukommt, dass die Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen
werden kann (siehe unten).
Somit haben sich die Voraussetzungen wesentlich geändert.
- Die Gegebenheiten des Kfz-Verkehrs haben sich seit 1997 wesentlich
geändert:
- Der innerörtliche Verkehr auf der Ortsdurchfahrt Weßling erhöht sich von
12.453 (2000, Straßenbauamt München) auf 13.184 (2006, Autobahndirektion
Südbayern) Fahrzeuge/Tag, obwohl der Verkehr auf der westlichen Zufahrt nach
Weßling gleich bleibt: 11.182 (2000) bzw. 11.163 (2006) Fahrzeuge/Tag.
Die Zunahme der Fahrzeugfrequenz auf der Ortsdurchfahrt Weßling beruht auf
der Zunahme des innerörtlichen Verkehrs, nicht auf die Zunahme des
Durchgangsverkehrs. Somit fällt die im Raumordnungsverfahren vermutete Entlastung der
Ortsdurchfahrt Weßlings wesentlich geringer aus als angenommen. Diese
Grundlage hat sich wesentlich geändert.
- Der Verkehr auf der BAB 96 in Richtung München hat vor allem in den
pendlerfrequentierten Morgenstunden dramatisch zugenommen. Auf den Gesamttag
berechnet sind es über 24% mehr Fahrzeugbewegungen auf der BAB 96 östlich
des Kreuzes Süd- West, seitdem dieses 2006 eröffnet wurde. Die Folge sind
arbeitstägliche Staus vom Autobahnende München-Sendling über
Unterpfaffenhofen-Germering bis zum Tunnel Etterschlag. (Wann genau?)
Ausweichverkehr durch Stau auf der BAB 96 stadteinwärts belastet die
Ausfahrtsstraßen der Autobahn (St 2348, 2349 und STA 2068 östlich von
Weßling). Dazu zählen folgende Verkehrsströme:
- Zubringerverkehr zu den S- Bahnstationen Steinebach,
Weßling und Neugilching
- Schleichverkehr, der dem allmorgendlichen Stau auf der A96
ausweichen will und sich von der Anschlussstelle Wörthsee über die
neue Umgehungsstraße durch Weßling weiter Richtung Unterbrunn -
Gauting – Neuried nach München einen Weg sucht.
- Die eigentliche Zielgruppe der Umgehungsstraße, der von Seefeld
kommende Verkehr Richtung München oder Lindau.
Der nach München orientierte Verkehr kann bei dem allmorgendlichen
Stau, der auf der A96 von Germering bis über die Anschlussstelle
Wörthsee hinaus reicht, für den Weg von Delling zur Anschlussstelle
Oberpfaffenhofen zwischen einem Stau von 7,9 km über die neue
Umgehungsstraße und einem von 4,8 km Länge durch Weßling
wählen. Das Ergebnis ist klar: Der Verkehr wird sich mit und ohne
Umgehungsstraße weiter durch Weßling wälzen.
- Der Stau, der sich jeden Morgen auf der Umgehungsstraße bilden
wird, weil der Verkehr Richtung München nicht auf die verstopfte A96
abfließen kann, provoziert gefährliche Überholmanöver und lässt
damit die Unfallgefahr auf der Umgehungsstraße anwachsen. Das lässt
sich nicht mit dem Ausschluss einer Gefährdung des
Wasserschutzgebietes vereinbaren.
- Dieser z.T. heute nachweisbare Verkehr wird in den Planungsunterlagen von 1997
nicht erwähnt. Folglich wurde er damals nicht in die Abwägung der Belange
einbezogen. Diese Grundlage hat sich also wesentlich geändert.
- In der Planung der Entlastung Starnbergs spielt die Verbindung A96 -
Unterbrunn - Oberbrunn - Starnberg eine wichtige Rolle. Ein Ausbau dieser
Verbindung kann auch zur Entlastung Weßlings wirkungsvoll genutzt werden.
Auch diese Überlegung hat in die Abwägung der Belange keinen Eingang
gefunden.
- Das neue im Entstehen begriffene Gewerbegebiet südlich der A96, das
z.T. auf Gilchinger, z.T. auf Gautinger Flur liegt muss und wird von
Norden, also von der A96 aus mit Straßen erschlossen werden. Es reicht
von der A96 aus weit nach Süden bis etwa auf die Höhe Weßlings. Welche
Verkehrserschließung ist von Süden aus vorgesehen? Ein Gewerbegebiet
dieser Größe kann für den Verkehr von Süden unmöglich über die
vorliegend geplante Umgehungsstraße und die A96 angebunden werden. Wenn
aber eine leistungsfähige Anbindung des Gewerbegebiets von Süden gebaut
wird, ist die Ostumgehung Weßlings praktisch fertig. Eine Westumgehung
mit diesen immensen Kosten für Natur und Erholungswert der Landschaft
ist nicht vertretbar. Überdies würde eine Umgehung Weßlings, die näher
bei München in die A96 mündet, wesentlich stärker angenommen.
- Der S-Bahn-Takt wurde 2005 bis Germering auf 10 Minuten umgestellt.
Welche Entlastungswirkung ergibt sich daraus? Welche Entlastungswirkung kann
sich daraus ergeben, wenn der Takt bis Weßling oder gar bis Herrsching auf
10 Minuten umgestellt wird bzw. würde? Diese Überlegungen müssen in die
Abwägung einbezogen werden.
- Welche Steuerungsmöglichkeiten ergeben sich durch einen
entfernungsabhängigen MVV-Tarif?
- Die mittlere Belastung einer Staatsstraße in Bayern liegt bei ca. 4.500 Kfz/Tag.
Dann kann man eine Ortsdurchfahrt, die laut eigenen Aussagen des
Straßenbauamtes über 17.000 Kfz/Tag aufnehmen muss, nicht zurückstufen.
Damit wird aber wiederum die Grundlage der Planung in Frage gestellt.
Wo liegt die Grenze (wofür); laut Dagmar bei 10.000 Kfz/Tag
- Wie war das mit dem neuen Siedlungsgebiet bei Freiham? Welche
Zusammenhänge gibt es?
Fehlerhafte Planungsgrundlagen
- In der landesplanerischen Beurteilung werden nur die
verschiedenen Trassen gegeneinander abgewogen. Das Vorhaben selbst
wird an keiner Stelle infrage gestellt und gegenüber anderen
Alternativen (z.B. ÖPNV) abgewogen. Das hätte im Kapitel "Raumbezogene
überfachliche Belange, Raumstruktur" erfolgen müssen. Aus diesem
Grund ist die landesplanerische Beurteilung fehlerhaft.
- Obwohl der Bund Naturschutz in seinen Stellungnahmen darauf hingewiesen
hat, werden folgende Punkte weder im Erläuterungsbericht des
Planfeststellungsverfahrens noch in der Stellungnahme des
Vorhabensträgers zum Anhörungsverfahren / Erörterungstermin
angesprochen:
- Raumordnerische Entwicklungsziele
- Laut Regionalplan für die Region München (2002) soll ein deutlich höherer Anteil des gesamten Verkehrs im Umweltverbund
(öffentlicher Verkehr und nicht-motorisierter Verkehr) abgewickelt werden.
- Ferner:
Der öffentliche Personennahverkehr ist auszubauen. Ergänzungen und
Kapazitätsausweitungen der Infrastruktur für den fließenden und ruhenden
motorisierten Individualverkehr sollen in Abstimmung mit der Erschließung
durch öffentliche Verkehrsmittel vorgenommen werden.
Diese Abstimmung ist Aufgabe
dessen, der Ergänzungen und Kapazitätsausweitungen von Straßen vornehmen
will, also des Vorhabensträgers. Diese Abstimmung fehlt völlig. Somit ist
die Planfeststellung in diesem Punkt fehlerhaft.
- Großräumige Auswirkungen
Großräumige Auswirkungen wie die vom Bund Naturschutz genannten müssen beim Bau einer
Umgehungsstraße dieser Dimension im Kapitel "Großräumige Auswirkungen" des Erläuterungsberichts der Planfeststellung und in der
landesplanerischen Beurteilung eines Raumordnungsverfahrens geprüft werden.
Diese Prüfung fehlt völlig. Somit ist die Planfeststellung in diesem Punkt
fehlerhaft.
Trinkwasserschutz
Die in unserer Stellungnahme vom 23.10.2003 geäußerten Bedenken wurden
durchweg nicht oder nicht stichhaltig entkräftet:
- Nach den Planungsgrundsätzen der Richtlinie für bautechnische Maßnahmen
in Trinkwasserschutzgebieten ist bereits im Vorfeld "...grundsätzlich eine
räumliche Trennung von Straßen und Wasserschutzgebieten anzustreben" .
Gegen diesen Planungsgrundsatz wurde mit der hier geplanten Trasse
verstoßen.
Diesem Einwand wurde mit Hinweis auf die landesplanerische Beurteilung
entgegnet. Dort sei entschieden worden, dass nur die heutige
Plantrasse den Erfordernissen der Raumordnung entspräche. Diese 10 Jahre
alte Entscheidung ist nicht mehr gültig (siehe
ungültige Planungsunterlagen). Somit kann die Landesplanerische Beurteilung nicht mehr
als Begründung dafür
herangezogen werden, gegen den Planungsgrundsatz der räumlichen Trennung von
Straßen und Wasserschutzgebieten zu verstoßen.
- Selbst wenn man es für legal halten würde, die Straße quer durch das
Trinkwasserschutzgebiet zu bauen (was wir entschieden verneinen), wird
gleich gegen den nächsten Planungsgrundsatz verstoßen: Lässt sich der Bau
einer Straße im Trinkwasserschutzgebiet mangels Alternative nicht umgehen,
sind im
Trinkwasserschutzgebiet Einschnitte grundsätzlich zu vermeiden.
Die etwas geringere Verkehrssicherheit einer Überführung während weniger
Tage im Jahr könnte man durch geeignete Maßnahmen wie Tempolimits etc.
ausgleichen. Sie kann aber keine Begründung dafür sein, gegen den oben
genannten Planungsgrundsatz zu verstoßen.
Zudem verstößt der Einschnitt gegen die Vorgaben aus dem
Ergebnis
der Raumordnung, wie es im Erläuterungsbericht der Planfeststellung
steht:
Im gesamten Trassenverlauf sind Geländeeinschnitte und vor allem
Dammschüttungen soweit wie möglich zu vermeiden.
Dieses Argument wird mit dem pauschalen Hinweis beantwortet, die
Trassenführung entspräche den RiStWag. Warum eine Unterführung den Vorgaben
der RiStWag eher entsprechen sollten als eine Überführung bleibt unklar.
- Generell fordert die RiStWag auf Straßen im Trinkwasserschutzgebieten
verkehrsregelnde Maßnahmen. Sie fordert neben einer
Geschwindigkeitsbegrenzung und einem Überholverbot ein Verbot für
Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung. Diese Forderung der RiStWag
findet ebenfalls keine Entsprechung im Erläuterungsbericht.
Dieser Einwand bleibt bis heute unbeantwortet.
- Im Agenda21-Bericht des Landkreises Starnberg steht im Kapitel 7
folgendes:
"Einwandfreies Trinkwasser für alle zu sichern, ist eines der wichtigsten
Ziele einer nachhaltigen Wasserwirtschaft. Der Schutz des Grundwassers
hat daher Vorrang vor allen anderen Nutzungsansprüchen. Aufbauend auf
dem flächendeckenden Grundwasserschutz hat der besondere Schutz der
Trinkwassereinzugsgebiete und aller mit der Wassergewinnung
zusammenhängenden Anlagen höchste Priorität."
Die Bayerische Staatsregierung betont in ihrem Aktionsprogramm „Nachhaltige
Entwicklung Bayern“, dem Nachhaltigkeitskonzept für die kommenden Jahre,
Ausgabe 8/2002, Seite 32:
"Eines der wichtigsten Ziele für eine nachhaltige Wasserwirtschaft ist,
die Menschen in Bayern mit einwandfreiem Trinkwasser zu versorgen. Dafür
sind zwei Dinge entscheidend: ein flächendeckender Schutz des Grundwassers
und eine besondere Risikovorsorge in Wasserschutzgebieten."
(Hervorhebungen nicht im Original)
Die Entscheidung der landesplanerischen Beurteilung steht im eklatanten
Widerspruch zu den Aussagen der Agenda 21 und den Konzepten der Bayerischen
Staatsregierung. Eine Erklärung des Zusammenhangs der landesplanerischen
Beurteilung zu den zitierten Textpassagen steht unverändert aus.
- Wie in unserer Stellungnahme
unter 1.4 aufgezeigt wurde, kann der Brunnen III der
Gemeinde Wörthsee in einem Schadensfall nicht so einfach ersetzt werden.
Unverändert stellt sich die Frage, woher die Bewohner des nördlichen
Landkreises Starnberg ihr Trinkwasser bekommen sollen, wenn jeder Brunnen
statt geschützt zu werden, bei drohender Gefahr einfach geschlossen wird.
Diese Frage wird angesichts der extremen Trockenheit während 5 Monaten im
Winter 2006/2007 und angesichts des bevorstehenden Klimawandels dringlicher
denn je.
Ulrich Müller MdL, Minister für Umwelt und Verkehr des Landes
Baden-Württemberg:
Im Jahr 2000 gab es 602 Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen, davon
238 beim Umgang und 257 bei der Beförderung. Davon wiederum 100
Schadensfälle in Wasserschutzgebieten.
Vor diesem Hintergrund darf der leistungsfähige
Brunnen der Gemeinde Wörthsee mit hochwertigem Wasser nicht leichtfertig für
eine Umgehungsstraße mit geringfügiger Entlastungswirkung geopfert oder auch nur
gefährdet werden.
Eine Erwiderung auf diese Aussage steht bis heute aus.
- In der Stellungnahme
zur Erstauslegung wird noch behauptet, das WWA hätte keinerlei Bedenken.
In der Stellungnahme zur
Tektur wird erklärt, dass eine gutachterliche Stellungnahme "NSG
Schluifelder Moos - Hydrogeologie" des geotechnischen Büros UD0 BOSCH aus
Markt Rettenbach zur weiteren Klärung der Sachverhalte angefertigt wurde, mit dem angeblich sämtliche Bedenken
entkräftet werden.
Warum kennen wir die nicht? Was steht da drin? Nur der Hinweis auf die
Existenz einer Begründung reicht nicht!
- Nach wie vor steht eine fachliche Erwiderung auf unsere
gutachterlich untermauerten
Einwände aus. Bisher wurde lediglich die angezweifelte
Einschätzung des Wasserwirtschaftsamtes wiederholt.
- Unverändert steht im Erläuterungsbericht der Tektur vom 15.09.2005: "Wasserschutzgebiete werden nicht berührt"
Stellungnahme zur Äußerung des Vorhabensträgers in der
Einladung zum Erörterungstermin
Erstauslegung
1
Trinkwasserbrunnen III
Die Ausführungen des Vorhabensträgers beschränken sich im Kern auf die
Feststellung, dass sich die Regierung von Oberbayern in der Landesplanerischen
Beurteilung des Raumordnungsverfahrens für die aktuell vorliegende Trasse
entschieden hat. Alles weitere dreht sich nur noch darum, ob gesetzliche
Auflagen erfüllt sind.
Wie oben gezeigt wurde, ist die landesplanerische Beurteilung inzwischen
ungültig. Wie oben ebenfalls gezeigt wurde, ändern sich dadurch die
Voraussetzungen der gesetzlichen Auflagen. Es ist grundsätzlich eine räumliche
Trennung von Straßen und Wasserschutzgebieten anzustreben. Mit einer
Ostumfahrung in Verbindung mit dem neuen Gewerbegebiet Gilching/Gauting ist eine
Trennung von Straße und Wasserschutzgebiet durchaus möglich. Die Ausführungen
des Vorhabensträgers sind somit gegenstandslos.
Darüber hinaus ist nicht klar, warum in diesem Kapitel behauptet wird, dass
alles in Ordnung ist und das Wasserwirtschaftsamt das bestätigt hat, während in
den Ausführungen zu
unserer Stellungnahme zu Kapitel 5.6 der Tektur erklärt wird, dass ein
weiteres, der Öffentlichkeit nicht zugängliches hydrogeologisches Gutachten für
nötig befunden wurde und aus diesem Gutachten hervorgeht, dass nun alles in
Ordnung ist.
2 Zerstörung der Landschaft
Unseren Argumenten zu diesem Thema (2.1
bis 2.5) wird pauschal
entgegengehalten, dass mit der landesplanerischen Beurteilung des
Raumordnungsverfahrens entschieden wurde, sämtliche anderen Belange hätten
hinter der Umgehungsstrasse zurückzustehen. Im weiteren wird nur noch
ausgeführt, dass die erforderliche Ausgleichsmaßnahmen im gesetzlich
vorgeschriebenen Umfang berücksichtigt wurden.
Weiter oben wurde gezeigt, dass sich die Grundlagen der landesplanerischen
Beurteilung wesentlich geändert haben und somit diese Beurteilung nicht mehr
gültig ist. Daraus folgt, dass die bisherige Begründung für die Zerstörung der
unter vielen Schutzkategorien stehenden Landschaft weggefallen ist.
Somit steht die Begründung, warum die schützenswerte Landschaft zerstört werden
soll, weiterhin aus.
3 Zerstörung wichtiger Lebensräume
für Tiere und Pflanzen
-> Christine Markgraf
4
Verkehrsberuhigung Weßling
4.2
Einfluss Gewerbegebiet Argelsrieder Feld auf Entlastungsprognose
Solange das Gewerbegebiet in den Gutachten nicht erwähnt wird, muss man
annehmen, dass Prof. Kurzak davon ausgeht, jeglicher Durchgangsverkehr durch
Weßling hat das Ziel A96 und wird somit künftig über die geplante
Umgehungsstraße fahren. Das ist aber bei dem Verkehr mit Ziel Gewerbegebiet
nicht der Fall. Somit ist die Zahl 7.500 um die Zahl der Kfz zu vermindern, die
zu dem geplanten Gewerbegebiet fahren und auf keinen Fall die Umgehungsstraße
nutzen werden. Die Entlastung wird also geringer als prognostiziert.
4.3 Rückbau der Ortsdurchfahrt Weßling
Der Vorhabensträger gibt zu, dass der Rückbau von Prof. Kurzak gefordert
wurde. D.h. dass dieser Rückbau Voraussetzung für dessen Prognose ist. Wie aber
der Rückbau einer Straße aussehen soll, die täglich von 17.000 Kfz (Angaben des
Straßenbauamtes Weilheim, Juli 2007) genutzt wird, bleibt offen. Wir behaupten,
dass die Straße zwar möglicherweise zur Gemeindestraße herabgestuft wird und
damit Weßling zum Baulastträger einer Straße von 17.000 Kfz/Tag wird, der
Rückbau aber nicht stattfinden wird. Somit wird auch die Entlastung geringer
ausfallen als die Prognose.
4.4 Rückbau der St 2349 (Grünsinkerstraße)
Der "kleine Anteil Zusatzverkehr" muss quantifiziert werden. Wir behaupten,
dass er so klein nicht ist.
4.5 Ausmaß der Entlastung fragewürdig
In der Planung wird sehr wohl von einer Entlastung in Prozenten ausgegangen.
Dieser Begriff wiederholt sich im Erläuterungsbericht ständig.
In der landesplanerischen Beurteilung, die hier ständig als Begründung
herangezogen wird, ist sogar ausschließlich von einer Entlastung in
Prozentwerten die Rede. Dort kommt eine Entlastung in Kfz/Tag überhaupt nicht
vor.
Im Übrigen wird die Entlastungswirkung inzwischen sogar vom Straßenbauamt
Weilheim selbst in Frage gestellt. Es wird zugegeben, dass Weßling auch mit
einer neuen Umgehungsstraße mit über 17.000 Kfz/Tag belastet bleibt.
4.6 Analyse der Entlastungsmöglichkeiten durch andere Verkehrsträger
Wir bestreiten entschieden, dass die Planung von Straßen völlig unabhängig
von der Berücksichtigung anderer Verkehrsmittel erfolgen darf.
4.7 Raumordnerische Entwicklungsziele
Wir bestreiten entschieden, dass die Planung von Straßen völlig unabhängig
von der Berücksichtigung anderer Verkehrsmittel und von der Berücksichtigung
großräumiger Zusammenhänge erfolgen darf.
4.8 Großräumige Auswirkungen
Wie wichtig eine gründliche Untersuchung gewesen wäre, zeigt die heutige
Realität. Die Verbindung der A96 über die A99-West zur A8 und A9 sorgt täglich
für Staus auf der A96 Richtung München über Etterschlag hinaus. Durch diese
Staus wird die geplante Umgehungsstraße zu Zeiten des morgendlichen
Berufsverkehrs völlig wirkungslos (siehe oben).
Wäre die Planungsbehörde wirklich an einer Entlastung Weßlings interessiert
und wollte sie nicht nur eine einmal begonnene Planung koste es was es wolle
durchdrücken, würde sie unter Berücksichtigung der großräumigen Auswirkungen die
beste Möglichkeit ermitteln. Dazu müsste auch der ÖPNV und eine Ostumfahrung in
Verbindung mit dem neuen Gewerbegebiet Gilching/Gauting geprüft werden.
5
Einzelthemen
5.1 Wasserschutzgebiete werden nicht berührt
Unverändert steht im Erläuterungsbericht der Tektur vom 15.09.2005: "Wasserschutzgebiete werden nicht berührt".
5.2
Angebliche Günstigkeit des Untergrundes im Bereich des Wasserschutzgebietes
Nach wie vor steht eine Erwiderung auf unsere durch ein hydrogeologisches
Gutachten untermauerte Argumente aus. Es wurde lediglich die angezweifelte
Einschätzung des Wasserwirtschaftsamtes wiederholt.
In der Stellungnahme zur
Erstauslegung wird noch behauptet, das WWA hätte keinerlei Bedenken.
In der Stellungnahme zur
Tektur wird erklärt, dass eine gutachterliche Stellungnahme "NSG
Schluifelder Moos - Hydrogeologie" des geotechnischen Büros UD0 BOSCH aus
Markt Rettenbach zur weiteren Klärung der Sachverhalte angefertigt wurde, mit dem angeblich sämtliche Bedenken
entkräftet werden.
Warum kennen wir die nicht? Was steht da drin? Nur der Hinweis auf die
Existenz einer Begründung reicht nicht!
5.3 Angeblich keine negativen Auswirkungen auf Grundwasser
Die Wiederholung einer falschen Einschätzung des WWA stellt keine fachliche
Stellungnahme zu gutachterlich untermauerten Einwänden dar. Somit sind unsere
Einwände bisher unwidersprochen.
5.4 Behandlung Oberflächenwasser im Bereich der S-Bahn-Unterführung
Die Wiederholung einer falschen Einschätzung des WWA stellt keine fachliche
Stellungnahme zu gutachterlich untermauerten Einwänden dar. Somit sind unsere
Einwände bisher unwidersprochen.
5.7 Schwarzspecht
-> Christine Markgraf
Tektur
1 Innerörtlicher Verkehr
Die in der Erwiderung genannten sog. Verkehrsgutachten aus dem Jahr 2003
werden der aktuellen Situation in keiner Weise gerecht. Waren schon 2003 wie
einleitend beschrieben Unstimmigkeiten zu beklagen, so findet sich die aktuelle
Situation in den Prognosen überhaupt nicht mehr wider, geschweige denn die
Situation in der Zukunft.
Den gerügten Mangel an Aktualität mit dem Hinweis auf unzutreffende und
veraltete Studien aus 2003 zu beantworten, ist sachlich völlig unangemessen.
2 Überörtlicher Verkehr
Erneut wird auf die Argumentation nicht eingegangen. Alle überörtlichen
Argumente wie hier der Anschluss Starnbergs an die A96 werden schlicht
ignoriert. Einzig lokale Betrachtungen finden Eingang in die Überlegungen des
Vorhabensträgers. Eine Entgegnung auf unsere Einwände steht nach wie vor aus.
3 Ausflugsverkehr
Erneut wird auf die Argumentation nicht eingegangen. Alle überörtlichen
Argumente wie hier der Ausflugsverkehr zum westlichen Starnberger See und
südlichen Ammersee werden schlicht ignoriert. Einzig lokale Betrachtungen finden
Eingang in die Überlegungen des Vorhabensträgers. Eine Entgegnung auf unsere
Einwände steht nach wie vor aus.
4
Öffentlicher Personennahverkehr
Zum wiederholten Mal muss der Auffassung widersprochen werden, dass
überregionale Belange und Belange des ÖPNV in der Wahl der
Entlastungsmöglichkeit für Weßling und in der Abwägung der unterschiedlichen
Belange keine Rolle zu spielen brauchen
5
FFH-Gebiet DE 7933-301 "Schluifelder Moos u. Bulachmoos"
-> Christine Markgraf
6 FFH Gebiet DE 79331371
"Eichenalleen und Wälder um Meiling und Weßling
-> Christine Markgraf
7 Trinkwasserschutz und
Geologie
Erneut wird auf unsere Bedenken mit dem pauschalen Hinweis auf angezweifelten
Aussagen entgegnet. Dies stellt keine sachbezogene Auseinandersetzung mit
unseren Bedenken dar. Somit steht eine fachlich Erwiderung unverändert aus.
8 Zeitpunkt der Auslegung
Die ohnehin schon große Verwunderung über den Zeitpunkt der Auslegung wird
durch die hier zu lesende Erwiderung noch deutlich größer. Das ist mit der
allseits propagierten Bürgerfreundlichkeit immer weniger in Einklang zu bringen.
Tektur
Artenschutzrechtlicher Beitrag
-> Christine Markgraf
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