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Stellungnahme des Bund Naturschutz in Bayern e.V. zur 1. Tektur des Planfeststellungsverfahren des Straßenbauamtes München BN KG STA, Hauptstraße 20, 82234 Weßling An Ihr Zeichen: 32-4354.2-St2068-1 Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren "Staatsstraße 2068, Umfahrung Weßling" – Tektur vom 15.09.2005 Sehr geehrte Damen und Herren, wir danken für die Überlassung der Unterlagen zur Tektur des Planfeststellungsverfahrens "Staatsstraße 2068, Umfahrung Weßling". Die Kreisgruppe Starnberg des Bundes Naturschutz lehnt die Umfahrung Weßling nach wie vor aus grundsätzlichen Erwägungen heraus ab. Unsere ausführliche Stellungnahme hierzu ist dem Vorhabensträger im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zugegangen. Die vorgelegte Tektur (v. a. "Kreisellösung" aber auch FFH-Vor- und Verträglichkeitsprüfungen) trägt unseren grundsätzlichen Bedenken in keiner Weise Rechnung. Sie bringt weder eine Argumentation für die von uns angezweifelte verkehrsstrukturelle Notwendigkeit der Umfahrung Weßling noch lässt sie eine Verbesserung bei der Streckenführung und beim Schutz der Trinkwasservorkommen, FFH-Gebiete, Biotope und Waldränder erkennen. Eine partielle Verringerung des Eingriffsumfangs durch den Kreisel wird konzediert, für die grundsätzliche Notwendigkeit der Maßnahme kann jedoch keinerlei positive Begründung geliefert werden. Die Ermittlung der Verkehrsströme, die auf Hochrechnungen aus den Gutachten Prof. Kurzak von 1988 und 1991 beruhen, also veralteten Daten, können nicht mehr herangezogen werden. Wir fordern eine Neuerhebung, die schon deshalb notwendig wird, weil auf der der Umfahrung entgegengesetzten Seite Weßlings seit ca. drei Jahren zwei Gewerbegebiete entstanden sind: eines auf Weßlinger Flur (Argelsrieder Feld) und eines auf Gilchinger Flur (Gewerbegebiet Süd) mit mehreren Hundert Arbeitsplätzen, die beide keine bzw. keine gute Anbindung an die Autobahn A 96 haben. Dem steht die unerfreuliche Zerstörung von Arbeitsplätzen in der Flugzeugindustrie auf dem Gebiet des Flughafens Oberpfaffenhofen gegenüber, die zu einer deutlichen Verminderung des Pendlerverkehrs durch Weßling geführt haben. Unter Berücksichtigung der beiden gegenläufigen Entwicklungen auf den Durchgangsverkehr Weßlings ist davon auszugehen, dass dieser keinesfalls zugenommen, vielmehr leicht abgenommen hat. Aufgrund neuer Verkehrszählungen in benachbarten Orten des Landkreises Starnberg (Starnberg, Herrsching, Gauting) und durch Zahlen aus der Kfz-Zulassungsstatistik ist davon auszugehen, dass auch in Weßling der innerörtliche motorisierte Individualverkehr (MI) - Ziel- und Quellverkehr – bei deutlich über dem von Kurzak in Kapitel 1.2.2 genannten Wert von 30%, nämlich bei über 60% der gesamten Verkehrsbewegungen liegt. Damit ist der als Argument herangezogene Durchgangsverkehr (auch wenn er gleich groß geblieben sein sollte) in den letzten Jahren prozentual zum innerörtlichen Ziel- und Quellverkehr deutlich kleiner geworden. Diese Verkehrszahlen sprechen heute mehr als zu Zeiten der Raumordnung gegen eine Entlastungswirkung durch die Umfahrung Weßling. Durch die Schließung des Autobahnrings A 99 zur A 96 (Februar 2006) ist ein massiver Verkehrsdruck auf die west-südliche Umfahrung Münchens zu befürchten. Dieser entlädt sich einerseits über die zukünftig noch mehr belastete Streckenführung der A 96 stadteinwärts (zum Mittleren Ring) als auch stadtauswärts, um sich eine Durchfahrt in Richtung B2 (WM/ Garmisch / A95) zu suchen. Durch die geplante Ertüchtigung der Strecke Gilching / A96 nach Starnberg (Umfahrungen Oberbrunn, Unterbrunn, Starnberg) wird sich ein Verkehrsstrom diese Strecke suchen und nicht die Strecke Wörthsee / A96 – Herrsching – Weilheim. Damit ist auch künftig eine wesentliche Zunahme des überörtlichen Durchgangsverkehrs für Weßling nicht zu erwarten. Mit der durch die "Kreisellösung" eröffneten Auswahl der Abzweigungen einerseits und einer Behinderung andererseits wird die erhoffte Entlastung für Weßling deutlich vermindert und stellt somit den Sinn der Umfahrung weiterhin in Frage. An zwei typischen Situationen soll das verdeutlicht werden:
Auch hier ist mit einer leistungsfähigen Verbindung B2 / Maxhof nach Gilching / A 96 zu erwarten, dass sich der Wochenend-Ausflugsverkehr für den westlichen Starnberger See und den südlichen Ammersee auf diese Verkehrsführung konzentriert. Ein Wochenend-Verkehr aus dem Seenbereich Ammersee-Ost wird die Durchfahrung Weßling weiterhin benutzen. Allein für diesen Verkehr eine kostenträchtige und landschaftsverzehrende Umfahrung zu bauen, halten wir für nicht verantwortbar.
4 Öffentlicher Personennahverkehr Nach wie vor bleibt der öffentliche Personennahverkehr völlig unberücksichtigt, obwohl neuere Entwicklungen einen verstärkten Umstieg von der Straße auf die Schiene dokumentieren. Man sieht das an folgenden Punkten:
5 FFH-Gebiet DE 7933-301 "Schluifelder Moos u. Bulachmoos" Wir müssen Ungenauigkeiten und Fehler feststellen:
Wir betonen deshalb noch einmal unsere fachlich fundierte Auffassung:
Außerdem muss gefragt werden
Es zeigt sich, dass die Ergebnisse der FFH-Vorprüfung fehlerhaft sind, den fachlichen Wert dieser Vorprüfung in Zweifel ziehen lassen und damit die Unterlagen zur Planfeststellung falsch aufgestellt sind. Es muss außerdem davon ausgegangen werden, dass eine gewisse Gefahr besteht, dass die Grundwasserverhältnisse beeinflusst werden bzw. der Nährstoffhaushalt und Schadstoffeintrag doch nicht so ausgeschlossen wie dargestellt wäre (z. B. andere Grundwasserströme als in den offiziellen Gutachten). Zentrale Aussage der Vorprüfung ist, dass eine Beeinflussung der Grundwasserverhältnisse nicht zu erwarten ist – laut FFH-RL muss das ganze Procedere der FFH-VP durchlaufen werden, wenn schon nicht sicher ausgeschlossen werden kann, dass (erhebliche) Veränderungen auftreten könnten. D. h.: Wir haben begründete Zweifel an der Aussage dieser FFH-Vorprüfung. 6 FFH-Gebiet DE 7933/371 "Eichenallen und Wälder um Meiling und Weßling" Die Aussage unter "Gemeldete Natura 2000 – Gebiete" in "3.4 Kurze Charakterisierung von Natur und Landschaft im Untersuchungsgebiet", dass "das Vorhaben (…) zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen des Natura 2000-Gebietes Nr. DE 7933-371 in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen" wird, ist falsch. Wir monieren die fehlerhafte Datengrundlage: offensichtlich hat man sich nur auf die Arten des Standarddatenbogens bezogen. Aus den Anhängen geht aber hervor, dass im engeren Umfeld des FFH-Gebietes das Große Mausohr (Anhang II) und weitere Arten (darunter auch Anhang IV-Arten, s. Anmerkung dazu in unserem Punkt 5) vorkommen. Dennoch wurden offensichtlich keine eigenen Untersuchungen durchgeführt (S. 6: nur "Datenrecherche"). Das gilt auch für den Kammolch ("Datenrecherche") und die Gelbbauchunke ("Datenrecherche") Interessant ist, dass lt. Habitateignungsanalyse für den Hirschkäfer potenziell gut geeignete Habitate vorhanden sind. Auch wenn der Bestand derzeit möglicherweise sehr klein ist, gilt immer noch das Ziel der Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustandes. Das Vorkommen in diesem Raum ist für Südbayern sehr bedeutsam, aber aufgrund der geringen Population sicher nicht in gutem Erhaltungszustand. D. h. Maßnahmen zur Verbesserung des Erhaltungszustandes sind angebracht. In die FFH-VP einzubeziehen sind auch Einschränkungen notwendiger Entwicklungsmaßnahmen. Zusätzlich zur Schädigung der bestehenden (kleinen) Population verhindert der Straßenbau sicher auch die nötigen Verbesserungsmaßnahmen zum Aufbau einer Population in gutem Erhaltungszustand. Interessant ist S. 13: dort werden durchaus Beeinträchtigungen zugestanden und dann eine nennenswerte Verschlechterung des Erhaltungszustandes nur "unter den gegebenen Voraussetzungen aber wenig wahrscheinlich" angenommen – dies ist 1. als solches und 2. unter Einbeziehung nötiger Entwicklungsmaßnahmen anzuzweifeln. Eine erhebliche Beeinträchtigung ist auf alle Fälle nicht auszuschließen. Falsch ist auch hier die Aussage S. 9, dass keine funktionalen Beziehungen über die Plantrasse hinweg zwischen den FFH-Gebieten der Wälder und des Schuifelder Mooses anzunehmen sind. Hier ist sehr wohl festzustellen, dass z.B. Amphibien, Vögel oder Fledermäuse zwischen dem Moorgebiet und den auf der anderen Seite liegenden Wäldern als Lebensraum wechseln. Bei den Amphibien wird das ja dann in einer Fußnote auch eingeräumt und als Ausgleich ein Durchlass vorgeschlagen (S. 13) – diese Beeinträchtigung wird damit völlig unterbewertet sowohl hinsichtlich der in der Fußnote genannten Amphibien als auch hinsichtlich anderer überhaupt nicht erwähnter Arten. Folglich liegen erhebliche Beeinträchtigungen vor. Das setzt sich fort auf S. 12 (Punkt 3.2.3.2.): Für Wespenbussard und Hohltaube werden sehr wohl Raumwechsel angegeben! Dass sie nur, weil sie "flugstark" sind einem geringeren Risiko unterliegen, kann kein Argument sein, zumal ja auch schon Beeinträchtigungen durch andere Straßen da sind. Dies müsste in der Summe betrachtet werden. Falsch sind auch die Aussagen zu den Fledermäusen: "LRT-typische Fledermäuse ... keinerlei Hinweise auf nennenswerte Vorkommen in den Schutzgebiete und/oder ihrem Umfeld" – siehe hierzu die Aussagen auf S. 17, dass bei der Suche nach fliegenden Hirschkäfern Eichenstandorte auch von Fledermäusen aufgesucht wurden (welche Arten? – das fehlt), siehe hierzu Nennung zahlreicher Arten Anhang 1 S. 6, siehe zudem Anhang 2 (S. 2) des LBP (insbesondere die Aussagen zum Springfrosch!) Fachlich unzureichend ist auch der offensichtlich nicht im Gelände überprüfte Nicht-Nachweis des Kammmolchs, für dessen mögliches Vorkommen ("sollte er tatsächlich im Gebiet vorhanden sein" S. 13) pauschal auf den Amphibiendurchlass verwiesen wird. Ebenso sind auch die Ausführungen zur Gelbbauchunke unzureichend, da auch hier pauschal auf den Amphibiendurchlass verwiesen wird. Zu den Erhaltungszielen (S. 18 ff) ist zu sagen:
Die Maßnahmen zur Schadensbegrenzung (Punkt 6, S. 21) gehen wieder von falschen Voraussetzungen aus. Eine Einbeziehung dieser eindeutigen Ausgleichsmaßnahmen (keine Minimierungsmaßnahmen) ist an dieser Stelle falsch. Auch hier fehlen wieder jegliche Aussagen zu Anhang IV-Arten v. a. zum Springfrosch (s. o. unter Punkt 5 unseres Schreibens): weder im LBP noch in der FFH-Vorprüfung noch in der FFH-VP werden die Auswirkungen auf die Arten FFH Anhang IV geprüft! Zu Unrecht wird im Übrigen auf S. 20 der FFH-VS vom 12.09.2005 die aktuelle Existenz des Hirschkäferbestandes bestritten (" .... allenfalls nur ein kleiner bis sehr kleiner, wohl auch nur punktuell ausgebildeter Bestand ..."). Nur aufgrund nicht erfolgreicher eigener Suche und auf die Aussage des Kreisgeschäftsführers des LBV ("Die nächsten Vorkommen des Hirschkäfers und nach WERNER (mdl. Mitt.) der eigentliche Schwerpunkt der Art im nördlichen Ammer-Loisach-Hügelland liegt in den westlichen Seitenmoränen des südlichen Ammersees (Bereich Herrsching - Andechs - Pähl), d. h. knapp 10 km südlich der Nachweise um Steinbach und bei Meiling") die Existenz dieser höchst gefährdeten Art in Frage zu stellen, ist fachlich falsch. Ebenso ist es kein guter fachlicher Stil, wie die Existenz der Gelbbauchunke wegdiskutiert werden soll. Die Querungen über die Wiesen und Wälder auf der geplanten Trasse sind lebensnotwendig – und damit relevant. 7 Trinkwasserschutz und Geologie Es besteht die Besorgnis, dass durch die Unterführung, mit der die geplante Umgehungsstraße unter der S-Bahn hindurchgeführt werden soll, das Trinkwasservorkommen des Brunnen III der Gemeinde Wörthsee akut gefährdet wird. Gemäß Landesentwicklungsplan hat die Erhaltung des nutzbaren Grundwasserangebotes Vorrang vor allen anderen konkurrierenden Maßnahmen. Der in §34 WHG "Reinhaltung" zum Ausdruck kommende Besorgnisgrundsatz wird im Urteil des BVG vom 26.06.1970-IV C 99/67 dahingehend präzisiert, dass keine auch noch so wenig nahe liegende Wahrscheinlichkeit der Verunreinigung des Grundwassers bestehen darf. Sie müsse nach menschlicher Erfahrung unwahrscheinlich sein. Aufgrund der undurchlässigen und schützenden belebten Deckschichten kann in der Wasserschutzzone III im Bereich der Bahnlinie von einer guten Untergrundbeschaffenheit nach der MS d.BstMdI. v. 13.08.1953 No IV R 3-9303 a 63 ausgegangen werden. Diese gute Untergrundbeschaffenheit nach obiger MS wurde auch durch die Baugrundbohrungen des Straßenbauamtes mit der Bohrung B2 (BK2_STBA) nachgewiesen. Hier ist auch oberhalb der schluffig bis stark schluffigen Moräne, die vollkommen undurchlässig sein dürfte, zusätzlich durch die große Mächtigkeit der belebten Bodenzone eine große Schutzwirkung vorhanden. (Weiter im Norden weit außerhalb des Unterführungsbauwerkes ist dagegen die Untergrundbeschaffenheit nicht mehr so günstig wie die Bohrung BK4_STBA nachweist.) Diese Deckschichten werden durch die geplante Unterführung durchbrochen und somit entsteht zwischen dem Bahndamm, der auf diesen schützenden Deckschichten errichtet wurde, und dem darunter liegenden Grundwasserleiter außerhalb der dichten Betonwanne ein hydraulischer Kurzschluss. Zusätzlich existiert im Bereich des Bahndamms ein leichtes Gefälle von Ost nach West. Also laufen die zur Behandlung des Bahndamms eingesetzten krebserregenden und erbschädigenden Herbizide in die Betonwanne und von dort ins Grundwasser. Somit besteht die Besorgnis nach §34 WHG (Wasserhaushaltsgesetz), dass das dortige Grundwasservorkommen in der rechtlich ausgewiesenen Schutzzone für die Trinkwassergewinnung unbrauchbar wird. Mit Verwunderung stellen wir fest, dass die öffentliche Auslegung der
Unterlagen in die Zeit vor und zum Advent gelegt wurde und der Endtermin,
bis zu dem Einsprüche abgegeben werden können, genau auf das Ende der
Weihnachtsferien fällt, obwohl die Tektur bereits am 15.09.2005
abgeschlossen war. Damit wird es Bürgern der betroffenen Gemeinden und
ehrenamtlich arbeitenden Institutionen wie dem Bund Naturschutz erheblich
erschwert, sich mit den Unterlagen zu beschäftigen und ggf. fachlich
untermauerte Einwendungen zu erheben. Mit freundlichen Grüßen Gez. Günter Schorn |
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