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InhaItsverzeichnis Verzeichnis der Anhänge
1. Anlass und Aufgabenstellung Die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, zuletzt geändert durch Richtlinie 97/49/EG - kurz: FFH-Richtlinie, FFH-RL - will ein kohärentes Netz von ausgewählten Schutzgebieten - das Europäische Biotopverbundnetz "NATURA 2000" - errichten, in denen der Schutz einer repräsentativen Auswahl aller Lebensräume (Lebensraumtypen gemäß Anhang I) bzw. Arten (Arten des Anhangs II) von gemeinschaftlichem Interesse zum Schutz der biologischen Vielfalt in Europa Vorrang vor anderen Belangen hat. Durch die Änderung des BNatSchG vom 30.04.1998 bzw. des BayNatSchG vom 18.08.1998 wurde die Richtlinie in deutsches Recht (§ 34 BNatSchG, Art. 13b und 13c BayNatSchG) umgesetzt. Vorhaben zum Neubau oder Ausbau von Bundesfernstraßen, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten zu erheblichen Beeinträchtigungen von NATURA 2000-Gebieten führen können, sind vor der Genehmigung auf ihre Verträglichkeit zu überprüfen (mit MS vom 17.05.2005 in Bayern auch für alle Planungen zu Straßenbaumaßnahmen von Staatsstraßen und in Betreuung der Straßenbauämter liegenden Kreisstraßen anzuwenden). Die nachfolgende FFH-Verträglichkeitsstudie dient als Unterlage für die FFH-Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet Nr. DE 7933-371. Als Daten- und Beurteilungsgrundlage dienen neben den amtlicherseits zur Verfügung stehenden Unterlagen die bei der Erarbeitung der landschaftspflegerischen Begleitplanung zum Projekt gewonnenen Erkenntnisse [Fußnote1 Verfasser: Grünplan GmbH, Freising (im November 2000 zum Vorentwurf; im Dezember 2002 zum Planfeststellungsantrag vom Juli 2003). Weitere Geländedaten wurden erhoben während der Bearbeitung der Umweltverträglichkeitsstudie, Verfasser Grünplan GmbH, Freising, Juni 1995).] sowie eigene zusätzliche Datenrecherchen und Geländeerhebungen im März bzw. Juli / August 2005 (jeweils durch die ÖKOKART GbR, München). 2. Übersicht über das Schutzgebiet und die für seine Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteile 2.1 Übersicht über das Schutzgebiet Das FFH-Gebiet DE 7933-371 Eichenalleen und Wälder um Meiling und Weßling besteht aus acht Teilflächen mit einer Größe von zusammen 329 ha. Sieben Teilflächen liegen zerstreut um die bereits bestehende St 2068 zwischen Seefeld und Weßling; eine Teilfläche liegt nördlich von Weßling in einer Entfernung von mind. 500 m zur Neubaustrecke. Die Lage zur Neubaustrecke kann der Karte 1 im M 1:25.000 entnommen werden. Die weiteren nachfolgenden Angaben sind dem Standarddatenbogen entnommen, der vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz per E-Mail am 18.01.2005 zur Verfügung gestellt wurde (LÖCHEL in litt.): Allgemeine Gebietsmerkmale:
Andere Gebietsmerkmale: Alte Eichenalleen und Buchenwälder in der Endmoränenlandschaft des Ammersee-Gletschers sowie eine Kiesgrube an der Bahnlinie Gilching-Weßling. Güte und Bedeutung: Mit den südlich angrenzenden Ammersee-Leiten einer der wenigen, daher noch bedeutsamen Lebensräume des Hirschkäfers in Südbayern, wertvolle Alteichen- und Altbuchenbestände; Gelbbauchunken-Habitat in Teilfläche. Einflüsse und Nutzungen: Einflüsse und Nutzungen im Gebiet sind:
2.2 Erhaltungsziele des Schutzgebietes Die wie nachfolgend gefassten gebietsbezogenen Erhaltungsziele wurden am 22. Februar bzw. am 10. März 2005 mit der Regierung von Oberbayern abgestimmt:
2.2.1 Verwendete Quellen, Datenlage Die allgemeinen Angaben zum Gebiet sind dem Standarddatenbogen entnommen, den das Bayerische Landesamt für Umweltschutz (LfU) per E-Mail am 18.01.2005 überstellt hat. Es handelt sich um den aktuellen Standarddatenbogen der bayerischen NATURA 2000-Gesamtmeldung vom November 2004. Zum Artenpotenzial des Gebiets bzw. zu Vorkommen und Erhaltungszustand der FFH-Arten wurde ein aktueller Datenbankauszug der Artenschutzkartierung des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz mit Stand Februar 2005 ausgewertet. Einzelne weitere in diesem Zusammenhang genutzte Quellen sowie die Grundlagen einer eigenen Geländebegehung im März 2005 zur Ermittlung der Habitateignung von Teilflächen des Schutzgebietes für den Hirschkäfer sind in Anhang 1 aufgeführt. Die gebietsbezogenen Erhaltungsziele wurden am 22. Februar bzw. am 10. März 2005 mit der Regierung von Oberbayern abgestimmt. Sowohl die vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz als auch die von anderer Seite erhaltenen Daten zum Artenbestand wurden auf Plausibilität überprüft; die übernommenen Angaben sind als zuverlässig einzustufen. Die bei der Frage der Verbreitung des Hirschkäfers bestehenden Datenlücken wurden durch gezielte Nacherhebungen verifiziert (siehe Anhang 2). Ebenso wurden eigene Daten zur Verbreitung von charakteristischen Vogelarten des LRf 9130 (Buchenwälder) im vom Projekt möglicherweise beeinflussten Teilgebiet des FFH-Gebietes erhoben. 2.2.2 Überblick über die Lebensräume des Anhangs I der FFH -RL Die nachfolgenden Angaben sind dem Standarddatenbogen entnommen, der vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz per E-Mail am 18.01.2005 zur Verfügung gestellt wurde (LOCHEL in litt.).
* = prioritärer Lebensraumtyp
Geländedaten zur Realnutzung und zur Verteilung der Biotoptypen wurden erhoben im Jahr 1994 während der Bearbeitung der Umweltverträglichkeitsstudie (Verfasser Grünplan GmbH, Freising. Juni 1995), im Jahr 1988 zum Vorentwurf (Verfasser: Grünplan GmbH, Freising, November 2000) und kursorisch entlang der zur Planfeststellung beantragten Streckenführung im Jahr 2002 zum Planfeststellungsantrag vom Juli 2003. 2.2.3 Überblick über die Arten des Anhangs II der FFH-RL Die nachfolgenden vier Arten sind im Standarddatenbogen aufgeführt, der vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz per E-Mail am 18.01.2005 zur Verfügung gestellt wurde (LÖCHEL in litt.).
Kammmolch (Triturus cristatus) Eine Datenrecherche durch das Büro ÖKOKART (vgl. hierzu auch den Anhang 1 "Faunistische Untersuchungen") ergab im Frühjahr 2005 folgende Ergebnisse: Es existiert kein sicherer Nachweis des Kammmolchs für das Schutzgebiet und auch "Verdachtsgewässer", die als Reproduktionshabitate für die Art besonders geeignet erscheinen, sind aus dem Gebiet nicht bekannt. Das FFH-Gebiet liegt zwischen den regionalen Schwerpunktbereichen des Kammmolchs um Gilching und Etterschlag im Norden und Söcking im Süden. Die nächsten aktuell belegten Vorkommen befinden sich etwa 3 km nordwestlich des Schutzgebietes, im südöstlichen Randbereich des Mauerner Waldes und westlich von Etterschlag, beide nördlich der BAB A 96, sowie etwa 6,5 km südöstlich des Schutzgebietes, zwischen Perchting und Söcking. Gelbbauchunke (Bombina variegata) Eine Datenrecherche durch das Büro ÖKOKART (vgl. hierzu auch den Anhang 1 "Faunistische Untersuchungen") ergab im Frühjahr 2005 folgende Ergebnisse: Von der Gelbbauchunke ist nur ein Vorkommen aus dem äußersten Nordwesteck des Teilgebietes 7739-371.02 bekannt. Es handelt sich um einen kleinen, maximal mittelgroßen Bestand, der zum Ablaichen aus den umgebenden Waldungen in eine alte Kiesgrube an der S -Bahnlinie im Dellinger Buchet einwandert. Die Lebensräume der Art im Grubenbereich werden vom LBV Starnberg gepflegt. Letztmals wurden hier 2003 vier Adulte beobachtet. Der Bestand repräsentiert den südöstlichen Randpunkt eines Vorkommensgebietes der Gelbbauchunke rund um Etterschlag und dabei das offensichtlich einzige noch verbliebene Vorkommen südlich der BAB A 96. Aus dem Landkreis Starnberg sind darüber hinaus noch zwei weitere Vorkommensgebiete der Art bekannt, eines im Moränenhügelland zwischen Herrsching und Traubing und eines im Raum Söcking-Maising südwestlich von Starnberg. Hirschkäfer (Lucanus cervus) Vom Hirschkäfer konnte im März 2005 von der ÖKOKART GbR (siehe hierzu Anhang 1 "Fauna des FFH-Gebietes 7933-371") nur ein Nachweis recherchiert werden, der sich unmittelbar auf das FFH-Gebiet bezieht: 2004 wurde ein Tier an der Eichenallee beim Gut Delling beobachtet. Es sollten daher in einer weiteren Untersuchung der ÖKOKART GbR Daten zur Verbreitung gewonnen werden, näheres siehe im nachfolgenden Kapitel 2.3. Frauenschuh (Cvpripedium calceolus) Gezielte Geländebegehungen zur Erfassung floristischer Besonderheiten fanden im Zuge der UVS - Bearbeitung im Sommer 1994 sowie im Rahmen der Vorentwurfserstellung im Mai und August 1998 sowie im Frühsommer 2000 statt. Der Frauenschuh wurde dabei zum einen im südöstlichen bis südlichen Teil der Taxleiten dokumentiert (Fundorte P4, P8, P9 und P10, vgl. den LBKP M 1:5.000 Unterlage 13.1 des Vorentwurfs vom 28.11.2000); alle diese Fundorte liegen in einer Entfernung von über 500 m östlich bzw. nordöstlich der Trasse der geplanten St 2068. Der Frauenschuh wurde zum anderen rd. 250 m südwestlich der Plantrasse im Dellinger Buchet, etwa auf Höhe Bau-km 0+900, aufgefunden (Fundort P12 im LBKP vom 28.11.2000). Die Waldflächen in Trassennähe (im Umgriff von rd. 200 m beidseits der geplanten Trasse) wurden im Jahr 2000 flächendeckend begangen; der Frauenschuh konnte nicht nachgewiesen werden. Vom Hirschkäfer konnte im März 2005 von der ÖKOKART GbR (siehe hierzu Anhang 1 "Fauna des FFH-Gebietes 7933-371") nur ein Nachweis recherchiert werden, der sich unmittelbar auf das FFH-Gebiet bezieht: 2004 wurde ein Tier an der Eichenallee beim Gut Delling beobachtet. Alle übrigenjüngeren Nachweise aus dem Vorkommensgebiet der Art im Raum Wörthsee stammen aus dem östlichen "parkartigen" Ortsbereich von Steinebach sowie den unmittelbar östlich daran angrenzenden Waldungen. Diese Flächen liegen im nördlichen bzw. nordwestlichen Anschluss an den Südteil des Dellinger Buchets, der Teil des FFH-Gebietes ist. Die im März 2005 von der ÖKOKART GbR durchgeführte Habitateignungsanalyse ergab aber auch, dass für den Hirschkäfer potenziell besonders gut geeignete Bestände unmittelbar östlich und westlich der bestehenden St 2068 im Bereich "Dellinger Höhe" und "Kalkofenberg" sowie den Seitenalleen im südwestlichen Anschluss bestehen (siehe hierzu Anhang 1 "Fauna des FFH-Gebietes 7933-371", Kap. 2.b). Es wurden daher in einer weiteren Untersuchung der ÖKOKART GbR (siehe Anhang 2 "Faunistische Untersuchungen im Bereich des Endmoränenwalles", Kap. 2.2) Geländedaten zu den aktuellen Vorkommen erhoben. Unabhängig von Untersuchungen durch die ÖKOKART GbR wurden zeitparallel von Herrn S. WERNER, LBV Starnberg, im Alteichenbestand auf der Dellinger Höhe zwei Fallen mit Lockstoff ausgebracht und im Zeitraum Ende Mai bis Anfang Juli über etwa 5 Wochen betrieben. Herr WERNER startete zudem einen Aufruf an die örtliche Bevölkerung, auf Hirschkäfer zu achten und ihm Funde zu melden. Die ÖKOKART GbR konnte bei den eigenen Untersuchungen (siehe Anhang 2; Kap. 3.2) keine Hirschkäfer und auch keine Hirschkäferreste nachweisen. Auch die Exposition der Lockfallen im Untersuchungsgebiet durch WERNER erbrachte keine Nachweise. Die Beobachtung eines Tieres an der Seitenallee beim Gut Delling in 2004 bleibt weiterhin der einzige verfügbare Beleg für die Existenz der Art nicht nur in dem Bereich Dellinger Höhe / Delling / Meiling im Umfeld der bestehenden St 2068, sondern in der Gesamtheit aller sieben Schutzgebietsteilflächen südlich von Weßling. [Fußnote 2: Aus der Teilfläche nördlich von Weßling gibt es einen aktuellen Hinweis: "Ende Juni 2005 fand ein Brennholz-Selbstwerber beim Aufarbeiten einer Eiche, die ein Gewitter gerissen hatte, zwei männliche Hirschkäfer beim Lecken von Baumsaft. Er arbeitete nördlich der Grünsinker Straße, an der Südostseite vom Höhenberg, wo auch einige Solitäreichen stehen." (WERNER in litt. und mündliche Mitt., Juli 2005). Der Nachweis liegt etwa 1.400 m vom Plantrassenverlauf entfernt.] 2.4 Sonstige im Standard-Datenbogen genannte Arten Im Standarddatenbogen, der vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz per E-Mail am 18.01.2005 zur Verfügung gestellt wurde, sind in der Kategorie "andere bedeutende Arten" keine weiteren Arten angeführt. Eigene Recherchen (durchgeführt im Frühjahr 2005 durch das Büro ÖKOKART, vgl. hierzu auch den Anhang) ergaben für das Schutzgebiet Nachweise einer Reihe von Tierarten, die als charakteristische Arten der Lebensraumtypen [= LRT] des Anhangs I der FFH-RL (im Folgenden kurz "LRT-typische Arten") im gegebenen Kontext von Bedeutung sind. Da in den FFH-Teilgebieten, die vom Wirkraum des Projektes erfasst werden, die Buchenwälder dominieren, sind in der nachfolgenden Liste der LRT-typischen Arten die Charakterarten der Buchenwaldtypen 9130/9150 durch Unterstreichung besonders gekennzeichnet. Kriechtiere: Ringelnatter. Lurche: Bergmolch, Erdkröte, Springfrosch, Grasfrosch. Heuschrecken: Chrysochraon dispar, Conocephalus discolor, Gomphocerippus rufus, Gryllus campestris, Pholidoptera griseoaptera. Schmetterlinge: Aglia tau, Argynnis paphia, Brenthis ino, Diurnea fagella, Limenitis camilla, Lysandra bellargus, Papilio machaon, Pararge aegeria, Polygonia c-album, Satyrium w-album. Vögel: Feldschwirl, Grauspecht, Hohltaube, Neuntöter, Pirol, Sumpfmeise, Waldschnepfe, Wespenbussard, Zaunkönig, Zilpzalp. Die Avifauna im Bereich des Endmoränenwalls wurde im Frühjahr 2005 noch einmal gezielt untersucht (siehe das nachfolgende Kap. 2.5). 2.5 Avifauna des Endmoränenwalls südlich Weßling Zur Avifauna in den bei den Teilflächen des FFH-Gebietes erfolgten im Frühjahr 2005 gezielte Geländeerhebungen (siehe Anhang 2 "Faunistische Untersuchungen im Bereich des Endmoränenwalles", durchgeführt von der ÖKOKART GbR). Insgesamt konnten im Rahmen der Erhebungen 45 Vogelarten nachgewiesen werden, 28 Arten als Brutvögel und 17 als Gastvögel (vgl. Tab. 2 im Fachberichtsanhang Anhang 2, Kap. 5). Von den Leitarten der kollinen und montanen Buchenwälder ließen sich Hohltaube und Kleiber als Brutvögel sowie Grauspecht, Trauerschnäpper und Sumpfmeise als Gastarten (Status zBb = zur Brutzeit beobachtet) nachweisen; der Waldlaubsänger trat nur im Umgriff auf. Weitere naturschutzrelevante Vogelarten sind der Neuntöter als wahrscheinlicher Brutvogel (eine Art der Vogelschutz-Richtlinie) sowie der zur Brutzeit beobachtete Schwarzspecht (eine Art der Vorwarnliste Bayerns). Der Baumpieper als bayernweit und regional gefährdete Art wurde als Zuggast beobachtet. 2.6 Managementpläne, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen Ein Managementplan bzw. Festlegungen von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen liegen derzeit (mündliche Abfrage bei der zuständigen Regierung von Oberbayern im Februar 2005) nicht vor; sie waren zum Zeitpunkt Februar 2005 auch noch nicht beauftragt. Eine Bearbeitung ist in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. 2.7 Funktionale Beziehungen des Schutzgebietes zu anderen Natura 2000-Gebieten Westlich der geplanten Trassenführung der Ortsumfahrung von Weßling liegt das Gebiet Nr. DE 7933-301 "Schluifelder Moos und Bulachmoos" (mit insgesamt zwei Teilflächen, Gesamtfläche 74 ha). Die Entfernung beträgt im Minimum 440 m zur Neubaustrecke. Die Distanz zum östlich der Plantrasse gelegenen FFH-Gebiet Nr. DE 7933-371.01 beträgt im Minimum 1000 m. Die FFH-Vorstudie [Fußnote 3: Grünplan GmbH, 2005: Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele der FFH-Gebietes DE 7933-301 mit einem faunistischen Fachbeitrag der ÖKOKART GbR] kommt zu dem Ergebnis (Kap. 7 a.a.O.), ..."dass Beeinträchtigungen der Schutzgüter, die durch die Erhaltungsziele erfasst sind, auszuschließen sind. Es sind weder direkte Lebensraumverluste noch indirekte Standortveränderungen zu erwarten. Ferner ist eine Beeinträchtigung der charakteristischen Arten durch betriebsbedingte Immissionen oder Zerschneidungseffekte ausgeschlossen. Eine Beeinträchtigung der Kohärenz des Natura 2000 - Schutzgebietsystems ist auszuschließen". Im Rahmen der Recherchen zur FFH-Vorstudie für das Gebiet Nr. 7933-301 sowie bei der Bearbeitung der FFH-Verträglichkeitsstudie zum Gebiet Nr. 7933-371 wurden keine Hinweise vorgefunden, dass bei den jeweiligen Erhaltungszielen funktionale Beziehungen zwischen den FFH -Gebieten 7933-301 sowie 7933-371 eine nennenswerte Rolle spielen würden. [Fußnote 4: Der einzige erkennbare potenzielle Konflikt betrifft dabei das Teilgebiet DE 7933.371.01. Dessen (potenzielle) Bestände LRT-typischer Amphibienarten könnten u.U. Anteil an den bekannten Laichpopulationen in den westlich gelegenen Gewässern des Schluifelder Mooses haben. Angesichts der großen Distanz kann davon ausgegangen werden, dass allenfalls ein kleiner Anteil der Teilgebietspopulationen v.a. von Arten mit hohem Wanderpotenzial - i.w. der Erdkröte - die neue Trasse bei der Laichwanderung queren müsste. Dieser Möglichkeit wird im Rahmen des Bauvorhabens durch ein qualifiziertes, konkret an die örtlichen Gegebenheiten angepasstes Leit- und Durchlasssystem Rechnung getragen.] Für die weiter entfernt liegenden Gebiete, die sich noch auf dem Blattschnitt der Übersichtskarte Karte 1 M 1:25.000 befinden, kann die Möglichkeit von Beeinträchtigungen funktionaler Beziehungen ebenfalls ausgeschlossen werden:
Für die noch weiter entfernt liegenden Gebiete Nr. DE 7932-372 "Ammerseeufer und Leitenwälder" sowie DE 8033 -317 "Moränenlandschaft zwischen Ammersee und Starnberger See" ergeben sich ebenfalls keine Anhaltspunkte für mögliche Beeinträchtigungen der relevanten Schutzgüter. Die Distanzen zu diesen Gebieten sind noch einmal deutlich höher. 3.1 Technische Beschreibung des Vorhabens Das Straßenbauvorhaben beinhaltet die Verlegung der Ortsdurchfahrt Weßling der St 2068 mit direktem Anschluss an die A 96 als westliche Umfahrung, Die Neubaulänge umfasst rd. 3200 m. Als Querschnitt der St 2068 ist ein RQ 10,0 (mit zwei Fahrstreifen und 1,50 m breiten Banketten) vorgesehen; in Einschnittsbereichen kommen Versickermulden hinzu. Der Anschluss an die alte St 2068 südlich von Weßling wird außerhalb der Waldflächen der Dellinger Höhe auf landwirtschaftlichen Flächen mittels eines Kreisverkehrsplatzes hergestellt. Bei Bau-km ca. 0+320 wird ein Geh- und Radweg unterführt werden. Zwischen Bau-km 0+675 und Bau-km 1+110 wird die Neubaustrecke randlich durch das Waldgebiet "Dellinger Buchet" führen. Ein Wirtschafts- und Kreiswanderweg bei Bau-km 1+133 sowie die S-Bahnlinie München - Herrsching (bei Bau-km ca. 1+150) wird unterquert. Zwischen Bau-km 1+480 bis Bau-km 2+130 muss das zusammenhängende Wald gebiet aus "Neuschlag / Pfeiferwinkel" randlich durchschnitten werden. Die St 2068 wird dann weiter bis etwa Bau-km 2+900 (kurz vor der Einmündung der St 2349, der Grünsinker Straße) über freie Ackerflur entlang des östlich anschließenden Waldgebiets "Laich / Taxleiten" verlaufen. Hier beginnt ein kurzer Einschnitt, im Zuge dessen eine schmale Waldzunge des Waldgebietes "Schluifelder Wald" isoliert wird. Bei Bau-km ca. 3+100 wird dann bereits die Rampe über die A 96 beginnen. Die Verkehrsbelastung nördlich des Kreisverkehrs Weßling (zur Autobahn) wird laut der Prognose im Jahr 2020 bei 12.120 Kfz/24 h liegen, vom Kreisverkehr (KV) in Richtung Süden bei 17.300 Kfz/24 h bzw. vom KV in Richtung Weßling bei 7.900 Kfz/24 h. Das Verkehrsaufkommen auf der alten St 2068 zwischen Weßling und Delling (bzw. Seefeld) erhöht sich durch die neue Straße um etwa 18 %: Prognose 2020 (Nullfall): 14.700 Kfz/24; Prognose 2020 (Planfall): 17.300 Kfz/24 h. Zur Beurteilung des Baugrundes liegen 5 Bohrergebnisse vor. Danach steht in der Regel im gesamten Bereich der Baumaßnahme nach einer mehr oder minder mächtigen Oberboden schicht (ca. 0,30 m bis 0,50 m) sandiger, schluffiger bis stark schluffiger Kies zu etwa 6 m bis 14 munter Gelände an. Unterhalb dieser Kiesschicht schließt ein toniger, kiesiger und feinsandiger Schluff an. Bei den Bohrungen konnte das Grundwasser in einer Tiefe von etwa 10,50 m bis 12,50 m festgestellt werden. Der Untergrund ist versickerfähig; ein Gewässernetz ist in den meist hochdurchlässigen, kiesigen Endmoränenbereichen nicht ausgebildet. Vorfluter sind nicht vorhanden und werden nicht zur Einleitung benötigt. Die Neubautrasse wird überwiegend in Dammlage angeordnet. Die Niederschlagswässer können in diesem Falle vollständig über die Böschungsflächen (als bewachsene Bodenzone) breitflächig versickern. Gemäß den Kriterien der "Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten" liegen günstige Untergrundverhältnisse vor (großer Flurabstand / lange Filterstrecke). Nach Aussage des Wasserwirtschaftsamtes München sind bei Dammlage selbst zum Schutz von Grundwassergewinnungsanlagen (hier speziell des 550m westsüdwestlich gelegenen Brunnens III der Gde. Wörthsee, durch dessen Schutzzone III die neue Straße führen wird) keine weiteren entwässerungstechnischen Auflagen zu beachten. Einschnitte sind geplant in einem sehr kleinen Bereich für die Fuß- und Radwegunterführung am Kreisverkehrsplatz und in einem rd. 400 m langen Abschnitt an der Bahnlinie bei Bau-km 1+150, die in einem 6,20 m tiefen Einschnitt gequert werden wird; dort wird sich der Tiefpunkt der Entwässerung des südlichen Streckenabschnittes befinden. Bei Bau-km 2+950 wird die Gradiente einen zweiten Tiefpunkt aufweisen; er liegt hier 2,30 m unter Gelände. Kurz darauf wird bei Bau-km 3+000 ein mit 200 m relativ kurzer, aber bis zu 6,80 m tiefer Einschnitt notwendig werden. Das anfallende Regenwasser wird in den Einschnittsbereichen in 2,00 m breiten Mulden gesammelt und in den Untergrund versickert werden. Um dies zu gewährleisten, ist geplant in den 30 cm tiefen Mulden in regelmäßigem Abstand 20 cm hohe Erdschwellen anzuordnen. Der Unterbau der Sickermulden wird aus Filterkies angelegt werden, mit Humus angedeckt und begrünt. Die Entwässerung der Geh- und Radwegunterführung bei Bau-km 0+320 wird zusätzlich, falls notwendig, zu den angeordneten Sickermulden über Versickerungsschächte (Notüberlauf) erfolgen, ebenso verhält es sich im Einschnittsbereich bei Bau-km 2+950. Anfallendes Wasser im Bereich der S-Bahnlinie [Fußnote 6: Anmerkung: Die geplante 5t 2068 verläuft von Station 0+830 bis 2+100 (ca. 1.300 m) in der seit 14.12.2000 bestehenden Wasserschutzzone III (Tiefbrunnen Gemeinde Wörthsee).] (Bau-km 1+150), das dort in den Versickermulden nicht vollständig versickert, wird mit Pumpen zu einem oben liegenden Absetzbecken mit Tauchwand gefördert werden. Das dort gereinigte Wasser wird in ein Versickerbecken fließen, dimensioniert nach einem 5-jährigen Bemessungsregen; darüber hinaus wird für größere Regenereignisse ein Oberlauf in das Gelände vorgesehen. 3.2.1 Baubedingte Wirkfaktoren Die bauzeitliche Flächeninanspruchnahme - zusätzlich zur ohnehin für den Straßenkörper und seine Nebenflächen benötigten Fläche - soll innerhalb von Waldflächen auf 3 bis 5 m beschränkt bleiben. Flächen im FFH -Gebiet werden bauzeitlich nicht in Anspruch genommen:
Die Lage des Projekts zur Neubaustrecke kann der Karte 2 "Lebensraumtypen und Arten für das Gebiet DE 7933-371" im M 1:2000 entnommen werden. Grundwasserabsenkungen sind bauzeitlich nicht vorgesehen. Einleitungen in Oberflächengewässer finden nicht statt. Ferner sind während der Bauzeit keine Emissionen zu erwarten, die zu relevanten Beeinflussungen der Standortverhältnisse in den Teilflächen des FFH-Gebietes 7933-371 führen könnten. 3.2.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren Direkte Lebensraumverluste durch das Planvorhaben sind auszuschließen, Flächen im FFH -Gebiet werden weder bauzeitlich noch für die Anlage selbst in Anspruch genommen (zu den Distanzen siehe vorhergehendes Kap. 3.2.1). Ebenso sind indirekte Lebensraumveränderungen auszuschließen:
3.2.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren 3.2.3.1 Schadstoffemissionen, Staub und Auftausalze Die Abwässer sollen im Rahmen des vorgesehenen Systems aus bewachsenen Bodenzonen (Straßendämme), Versickermulden und Absetzbecken behandelt werden. Vorfluter bzw. Fließgewässer sind nicht vorhanden und fallen somit als mögliche Ausbreitungswege aus; die Niederschläge werden im unmittelbaren Straßennahbereich im Untergrund versickern. Eine Beeinflussung der Standortverhältnisse in den Teilflächen des FFH-Gebietes 7933-371 ist dadurch nicht zu erwarten. 3.2.3.2 Barrierewirkung durch betriebsbedingte Individuenverluste Charakteristische Arten der geschützten Lebensraumtypen Bezüglich einer möglichen Barrierewirkung und der u.U. daraus resultierenden Negativfolgen für die Biozönosen bzw. Arten, die von den Erhaltungszielen erfasst werden, sind die FFH -Teilgebiete 7933-371.01 im südlichen Schluifelder Wald nördlich Weßling und 7933-371.02 im südlichen Dellinger Buchet nördlich Meiling zu betrachten. Die Plantrasse quert den Raum zwischen beiden Teilgebieten, deren minimale Distanz zueinander sich auf etwas mehr als 1,5 km beläuft [Fußnote 7: Südlich der Teilfläche 01 (Schluifelder Wald) verläuft die Grünsinker Straße als Autobahnzubringer (zur Anschlussstelle Wörthsee) mit einem prognostizierten Verkehrsaufkommen von 3200 Kfz/24 h im Jahr 2020. Weiterhin liegt die eingleisige S-Bahnstrecke nach Herrsching zwischen den Teilgebieten; sie wird im 40 Min.-Takt bedient.]. In beiden Teilgebieten dominieren Buchenwälder, so dass hier i.W. die charakteristischen Arten der Lebensraumtypen 9130 und 9150 zu betrachten sind. Folgende Fälle sind dabei zu unterscheiden: (1) Tägliche. häufige bzw. gelegentliche Raumwechsel über die Plantrasse hinweg, im Rahmen der Nutzung des Aktionsraumes von Brutpaaren bzw. Individuen: Solche Bewegungen sind aufgrund der gegebenen Distanzen und Verteilung der Lebensräume im Gebiet allenfalls für größere und sehr bewegliche Arten zu erwarten. In Betracht kommen etwa Wespenbussard oder Hohltaube, beides LRT-typische Arten der Buchenwälder des Schutzgebietes, die zu einem erheblichen Teil auch offene Flächen zur Nahrungssuche nutzen. Diese und auch andere hier zu subsummierende Arten sind jedoch flugstark und unterliegen einem eher geringen Risiko, bei einer Straßenüberfliegung von Fahrzeugen erfasst zu werden. Bei flugfähigen Arten der gegebenen Größe regelt sich die Gesamtabundanz auf einem ungleich höheren als dem gegebenen räumlichen Maßstab (Alpenvorland, Süddeutschland, Mitteleuropa etc.) und selbst wenn gelegentlich ein Tier beim Queren der neuen Straße getötet würde, hätte dies daher sicher keine erkennbare Auswirkung auf die Bestandsgröße der entsprechenden Art im Schutzgebiet. Was die Säugerarten der betreffenden Größenklasse anbelangt (Reh, Dachs, Fuchs, Hermelin usw.), so sind diese praktisch durchweg eurytop, d.h. sie zeigen keine enge Bindung an einen bestimmten LRT, sind im Raum daher mutmaßlich allgegenwärtig und für die Fragestellung ohne Relevanz. Zu LRT-typischen Fledermäusen existieren keinerlei Hinweise auf nennenswerte Vorkommen in den Schutzgebieten und / oder ihrem Umfeld, die regelmäßige Bewegungen über den neuen Trassenverlauf hinweg erwarten ließen. (2) Saisonale Migrationen; Bewegungen innerhalb eines Reproduktionszyklus: Hier kommen v.a. Laichwanderungen von Amphibien in Betracht. Der einzige erkennbare potenzielle Konflikt betrifft dabei das Teilgebiet 01. Dessen (potenzielle) Bestände LRT -typischer Amphibienarten könnten u.U. Anteil an den bekannten Laichpopulationen in den westlich gelegenen Gewässern des Schluifelder Mooses und insbesondere denen des dort vorgelagerten Golfplatzgeländes haben. Dazu ist festzuhalten, dass sich die Distanz zwischen dem äußersten Westrand des Teilgebietes 01 und dem östlichsten der o.g. Gewässer auf etwa 1000 m beläuft. Diese Entfernung liegt für alle in Frage kommenden Arten (Bergmolch, Gras- und Springfrosch, Erdkröte - konkrete Nachweise von Lurchen sind aus Teilgebiet 01 nicht bekannt) entweder bereits jenseits oder doch im Grenzbereich dessen, was im Rahmen eines solchen Raumwechsels noch bewältigt wird. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass allenfalls ein kleiner Anteil der Teilgebietspopulationen v.a. von Arten mit hohem Wanderpotenzial- i.W. der Erdkröte - die neue Trasse bei der Laichwanderung queren müsste. Dieser Möglichkeit wird im Rahmen des Bauvorhabens durch ein qualifiziertes, konkret an die örtlichen Gegebenheiten angepasstes Leit- und Durchlasssystem Rechnung getragen (ÖKOKART 1999). (3) Mittel- und langfristiger Austausch bei kleineren bis sehr kleinen LRT-typischen Arten, die in der Region weit verbreitet sind (Genfluss, Wiederbesiedlung): Die beiden relevanten FFH-Teilgebiete sind jeweils von ausgedehnten, zusammenhängenden bzw. nur teilweise durchschnittenen Waldungen umgeben, die zumindest grundsätzlich einen ähnlichen Charakter aufweisen wie die Bestände innerhalb der Schutzgebietsgrenzen. Für den ganz überwiegenden Teil der LRT-typischen Arten des Schutzgebietes ist bekannt oder zu vermuten, dass sie auch in diesen angrenzenden Wäldern und Forsten weit verbreitet sind (z.B. Aglia tau, Argynnis paphia, Diurnea fagella, Pararge aegeria, Polygonia c-album). Bei solchen Arten sind damit ganz erhebliche effektive Populationsgrößen anzusetzen, die weit jenseits von Werten liegen, bei denen das Risiko von Inzuchtdepressionen bestehen würde. Auch bei einem stochastisch bedingten Erlöschen solcher Arten in einem der beiden Schutzgebietsteile - ohnehin unter den gegebenen Bedingungen außerordentlich unwahrscheinlich - wäre eine Wiederbesiedlung aus den direkt und breit angebundenen Forsten umstandslos möglich. Selbst wenn also mithin die neue Straße für solche Arten eine Barriere bedeuten würde, hätte dies keine relevanten Rückwirkungen auf den Erhaltungszustand des Schutzgebietes. (4) Mittel- und langfristiger Austausch bei kleineren und sehr kleinen LRT -typischen Arten, die eng lokalisiert auf das Schutzgebiet beschränkt bzw. innerhalb des Schutzgebietes sogar eng lokalisiert sind und im Raum praktisch nur hier vorkommen: Zur Verbreitung solcher LRT-typischen Arten im Schutzgebiet ist wenig bekannt (vgl. aber die Ergebnisse der faunistischen Untersuchungen zur Verbreitung des Hirschkäfers im Anhang 2, Kap. 2.2 bzw. 3.2), eine fehlende oder schlechte Vernetzung der Kleinpopulationen würde für sie aber u.U. ein erhöhtes Risiko bedeuten, aus dem Schutzgebiet zu verschwinden. Dazu ist zunächst festzuhalten, dass die doch erhebliche Entfernung der beiden relevanten Teilgebiete voneinander in Kombination mit bestehenden Barrieren wie etwa dem Gleiskörper der S-Bahnstrecke München-Herrsching oder der St 2349 Etterschlag-Weßling, insbesondere aber den ausgedehnten, landwirtschaftlich intensiv genutzten und für Waldarten völlig ungeeigneten Acker- und Grünlandflächen westlich Weßling darauf schließen lassen, dass bereits heute ein Austausch kaum mehr möglich ist. Am ehesten wäre noch eine "Trittstein"-gestützte Bewegung vorstellbar, die über das Waldgebiet Laich/Taxleiten führt. Dieser Korridor würde durch die neue Straße zumindest für bodenlebende, konstant flugunfähige Arten mit enger Bindung an eine dichte Krautschicht - z.B. buchenwaldtypische Arten unter den Laufkäfern und andere Bodenarthropodengruppen, bei den Landschnecken oder auch den Kleinsäugern - vollständig bzw. fast vollständig unterbrochen. Es ist unter den gegebenen Voraussetzungen aber wenig wahrscheinlich, dass diese neue, zusätzliche Barriere tatsächlich eine nennenswerte Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Population der oben angesprochenen Artengruppen bewirken würde. Kammmolch: Da zuverlässige Nachweise der Art aus dem FFH-Gebiet nicht vorliegen und auch keine entsprechenden Verdachtsflächen bekannt sind (vgl. Anhang 1), besteht kein Ansatzpunkt für eine konkrete Analyse. Der Kammmolch wäre - sollte er tatsächlich im Gebiet vorhanden sein - der obigen Kategorie (4) zu subsummieren [Fußnote 8: Grundsätzlich käme die Art auch für Bewegungen wie unter (2) gefasst in Betracht, die Lurchfauna des diesbezüglich relevanten Bereichs ist jedoch sehr gut bekannt und die Art wurde dort niemals festgestellt.], d.h. für großräumige Bewegungen käme am ehesten der Korridor über Laich/Taxleiten in Betracht. Nach derzeitigem Planungsstand bestünde im Bereich des Schluifelder Waldes für die Art eine Querungsmöglichkeit; dort soll im Zusammenhang mit dem Straßenneubau eine Amphibienschutzanlage errichtet werden. Gelbbauchunke: Der einzige bekannte Bestand der Gelbbauchunke im Schutzgebiet laicht in einer alten Kiesgrube an der S-Bahnlinie im westlichen Dellinger Buchet (vgl. Anhang 1). Auch für diese Art käme bezüglich einer Ausbreitung zum zweiten hier relevanten Teil des Schutzgebietes im südlichen Schluifelder Wald am ehesten der Korridor über Laich/Taxleiten in Betracht. Grobmaßstäbiger betrachtet ist eine Ausbreitungsmöglichkeit für die Gelbbauchunke in Richtung Nordost und Ost allerdings von eher geringer Bedeutung, da bereits unweit östlich des Teilgebiets 371.01, nämlich direkt östlich von Oberpfaffenhofen, die Münchener Ebene beginnt, in der die Art natürlicherweise nicht vorkommt [Fußnote 9: Ehemals kam die Art allerdings isoliert in der "LehmIinse" Aubinger Lohe vor. Nach Datenlage ist dieser Bestand heute erloschen (ÖKOKART 1997).]. Eine Querungsmöglichkeit für die Art bestünde nach derzeitigem Planungsstand im Bereich des Schluifelder Waldes, wo eine Amphibienschutzanlage errichtet werden soll. Hirschkäfer: Die möglichen Auswirkungen sind Gegenstand einer eigenen Untersuchung, siehe die Ausführungen im Kap. 4.1.2.2. Frauenschuh: Frauenschuhvorkommen würden weder direkt noch indirekt betroffen, Auch die Ausbreitung würde nicht behindert: Die Art wird windverbreitet; eine nennenswerte Beeinflussung der Ausbreitung der staubfeinen Samen durch die neue Straße ist nicht vorstellbar. 3.2.3.3 Immissionen von Schall, optische Stimuli Von den charakteristischen Tierarten der Lebensraumtypen des Gebietes sind es v.a, die Vögel, die grundsätzlich am empfindlichsten gegenüber Schallimmissionen und optischen Stimuli durch den Straßenverkehr reagieren (KEMPF & HÜPPOP 1998). Was den Schall anbelangt, so kommen LAMPRECHT et al. (2004) zu dem Ergebnis, dass die von RECK et al. (2001) aufgestellten Konventionen zur Abschätzung der Auswirkungen von Schall auf die Tierwelt grundsätzlich auch für die Anwendung im Rahmen der FFH -Verträglichkeitsprüfung geeignet sind. RECK et al. (2001) sehen die Erheblichkeitsschwelle für Schallimmissionen bei einem Mittelungspegel von 47 dB(A). Entsprechend fällt jeweils eine kleine Teilfläche der Teilgebiete 7933-371.02 und 03 nördlich von Delling innerhalb den durch die 47 dB(A)-lsophone abgegrenzten Raum, wird also mit mindestens 47 dB(A) (Mittelungspegel) und somit im o.g. Sinne relevant verlärmt. Zu beachten ist jedoch, dass hier bereits die bestehende St 2068 verläuft, die Untersuchungsflächen der Brutvogelfauna also bereits verlärmt werden (siehe Abb.1 im Anhang 2, S.16). Zur Untersuchung der Wirkungen von zusätzlichen bzw. erhöhten verkehrsbedingten Schallimmissionen in den FFH-Gebietsteilen 7933-371.02 und 03 auf dem Endmoränenwall zwischen Weßling und Delling/Meiling, die u.U. eine Vergrämung charakteristischer Vogelarten der Buchenwaldtypen 9130 und 9150 zur Folge haben könnten, wurden Geländerhebungen im Frühjahr 2005 durch die ÖKOKART GbR vorgenommen. [Fußnote 10: Die Ergebnisse sind ausführlich im Anhang 2 "Faunistische Untersuchungen im Bereich des Endmoränenwalls zwischen Weßling und Delling", im Kap. 3.1, dargelegt.] Optische Stimuli spielen in jedem Fall eine allenfalls sehr untergeordnete Rolle (Bestandsränder), da die betreffenden Bereiche von Wald bestockt sind. 3.2.4 Bestimmung des möglichen Wirkraumes des Projektes Von den vorstehend aufgeführten Wirkfaktoren sind die Schallimmissionen diejenigen mit durchgehend größter Reichweite, Insofern wird der für die Verträglichkeitsvorprüfung allgemein relevante Wirkraum mittels der durch Berechnung ermittelten 47 dB(A)-Isophone abgegrenzt (siehe Kap. 3.2.3). 4. Detailliert untersuchter Bereich 4.1 Begründung für die Abgrenzung des Untersuchungsrahmens 4.1.1 Voraussichtlich betroffene Lebensräume und Arten Nach den voranstehenden Ausführungen in den Kap. 2 und 3 (bei der Abarbeitung der faunistischen Aspekte) ergeben sich zwei "Problemfälle". bei denen erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter des NATURA 2000-Gebiets als Folge des geplanten Straßenneubaus nicht mit Sicherheit von vornherein auszuschließen sind und bei denen es zugleich möglich erschien, durch gezielte Untersuchungen vor Ort entscheidungsrelevante Daten zu gewinnen:
4.1.2 Durchgeführte Untersuchungen 4.1.2.1 Avifauna des Endmoränenwalls südlich Weßling Die Fragestellung der "Faunistische Untersuchungen im Bereich des Endmoränenwalls zwischen Weßling und Delling", durchgeführt von der ÖKOKART GbR (siehe Anhang 2) lautete: "Kommen im relevanten Bereich potenziell störempfindliche Vogelarten vor, die als charakteristisch für die vom Schutzzweck erfassten Lebensraumtypen gelten müssen? Um welche Arten handelt es sich, wie groß sind die Bestände und wie sind die Reviere dieser Arten räumlich verteilt? Wie hoch ist die Vorbelastung des Bereichs durch die verkehrsbedingten Schallemissionen, wie sie heute von der bestehenden St 2068 ausgehen, und wie sind die Auswirkungen der im Planfall erhöhten bzw. hinzutretenden Schallemissionen einzuschätzen? Es erfolgte eine flächendeckende, nach Teilflächen differenzierte Brutvogelkartierung des potenziellen Wirkraums (hilfsweise nach 47 dB(A)-lsophone. vgl. hierzu Kap. 3.2.4). Das Untersuchungsgebiet (UG) der Brutvogelkartierung wurde in insgesamt sieben Untersuchungsflächen aufgeteilt. Diese wurden so abgegrenzt. dass soweit als möglich in der Ausstattung vergleichbare und gleichzeitig bezüglich der Schallimmissionen differenzierte Raumeinheiten erhalten wurden. Die jeweilige aktuelle Belastung der Flächen durch den Verkehrslärm wurde anhand der Ergebnisse einer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Ausbreitungsrechnung ermittelt [Fußnote 12: File "Isophonenkarte-Nullfall.dxf', Stand 2. Mai 2005,10:27:52]; die angegebenen Schalldruck-Werte sind Mittelungspegel. Die Fragestellung der "Faunistische Untersuchungen im Bereich des Endmoränenwalls zwischen Weßling und Delling", durchgeführt von der ÖKOKART GbR (siehe Anhang 2) lautete: "Die im März 2005 durchgeführte Habitateignungsanalyse ergab, dass für den Hirschkäfer potenziell besonders gut geeignete Bestände unmittelbar östlich und westlich der bestehenden St 2068 im Bereich "Dellinger Höhe" und "Kalkofenberg" sowie den Seitenalleen im südwestlichen Anschluss bestehen. Als Folge des geplanten Straßenneubaus wird für diesen Straßenabschnitt eine knapp 20 %ige Erhöhung des Verkehrsaufkommens prognostiziert. wodurch - in der speziellen Situation - die Gefahr einer relevanten Erhöhung von Verkehrsverlusten fliegend querender Hirschkäfer nicht auszuschließen war. Es sollten daher Daten zu folgenden Aspekten gewonnen werden: Kommt der Hirschkäfer in allen als gut geeignet eingestuften Beständen dieses Bereichs überhaupt vor bzw. wie häufig ist er hier; lassen sich Flugbewegungen - u.U. auch über die Straße hinweg - registrieren und wenn ja, in welcher Höhe fliegen die Tiere. Es erfolgte an Schwerpunkten eine direkte Suche nach fliegenden Tieren abends an Tagen mit besonders günstigen Witterungsbedingungen; ergänzend verschiedene weitere Methoden zum Artnachweis. Der räumliche Schwerpunkt der Untersuchung lag in den Alteichenbeständen am Südrand des Endmoränenwalls im Bereich seiner Querung durch die St 2068 alt (Dellinger Höhe und Kalkofenberg), zwischen dem südlichen Ortsrand von Weßling im Norden und dem Gut Delling im Süden. Zusätzlich wurden auch die Seitenalleen im südwestlichen Anschluss einbezogen. 4.2 Beschreibung des detailliert untersuchten Bereiches 4.2.1 Übersicht über die Landschaft Es handelt sich überwiegend um Buchenwälder unterschiedlichen Alters und Exposition, um Mischwälder und Nadelwälder (vorwiegend Fichte) sowie um größere, aus den Jahren um 1990 stammende Windwurfflächen (vgl. Karte 2 "Lebensraumtypen und Arten"). Die Landschaft wird ferner geprägt von markanten Alteichen, sog. "Huteeichen", als Überreste der früher weiter verbreiteten Weidenutzung. Markant ist der Moränenzug nördlich von Delling und hier sind insbesondere die südlichen Abhänge der Dellinger Höhe westI. der bestehenden St 2068 sowie die Südseite des Kalkofenberges östlich der St 2068. 4.2.2 Lebensräume des Anhangs I der FFH -RL An die bestehende St 2068 grenzen links und rechts Buchenwälder des Lebensraumtyps [= LRT] 9130 Waldmeister-Buchenwald an. Die Abgrenzung der FFH -Gebiete bezieht dabei nicht die Buchwälder nördlich der Dellinger Höhe mit ein, deren Standorte nicht mehr südexponiert sind, sondern sich bereits in Richtung Weßling wieder absenken. Da eine Beeinträchtigung der Vegetation durch das Planvorhaben auszuschließen ist (vgl. die Ausführungen in Kap. 3), erfolgte gegenüber der Biotoptypenkartierung zur landschaftspflegerischen Begleitplanung keine nähere Differenzierung bzw. Bewertung der Ausprägung der Buchenwälder. 4.2.3 Charakteristische Vogelarten der Buchenwälder Anhand der aktuellen Daten (siehe Anhang 2) ist der Erhaltungszustand der Avifauna der Buchenwaldbestände nach FFH -Kriterien bezüglich des Aspekts "Arteninventar Fauna [IIb Fau]" mit Stufe "B" zu bewerten: Der Erfüllungsgrad beim Leitartenkollektiv des Lebensraumtyps ist mit fünf von sechs in Betracht kommenden Arten hoch (Hohltaube, Grauspecht. Trauerschnäpper, Sumpfmeise, Kleiber). An den von ÖKOKART ausgewählten Kennwerten wird deutlich, dass der Beitrag, den die Teilflächen östlich der Staatsstraße zum Erhalt der buchenwaldtypischen Avizönose liefern, höher ist als der d er Flächen westlich der Straße. Der Grund dafür liegt v.a. in der besseren Ausstattung mit Altholz, die Kennwerte werden z.T. zusätzlich auch durch die längeren Grenzlinien zum Offenland positiv beeinflusst. Vergleicht man die Bestandsdaten zu den straßennahen, aktuell deutlich verlärmten Flächen mit denen der weiter entfernt liegenden, mittel bis gering verlärmten Flächen, so werden keine Differenzen erkennbar, die auf eine nennenswerte Belastung der charakteristischen Buchenwald-Avifauna schließen lassen (vgl. v.a. Tab. 1, auch Tab. 4 im Anhang 2). Für die relativ niedrige Gesamtartenzahl und Gesamtabundanz der Flächen 3 und 5 dagegen erscheint ein Zusammenhang mit den verkehrsbedingten Schallimmissionen durchaus möglich. Die niedrigeren Werte decken sich gut mit den Beobachtungen im Gelände: Bei beiden Flächen konnten auf einem schmalen Streifen vom Fahrbahnrand aus bis etwa 20 m in das Bestandsinnere hinein (Mittelungspegel hier um 70 dB(A) und mehr; je etwa 10-15 % der Untersuchungsflächen zur Brutvogelfauna) praktisch überhaupt keine Vögel nachgewiesen werden, während sich jenseits davon weder augenfällige Dichtereduktionen noch unerklärliche Artausfälle registrieren ließen. Zu erklären ist dies am ehesten mit der akustischen Revierabgrenzung: Ist der Straßenverkehr so laut. dass die Gesänge nicht erkannt werden können bzw. sogar vollständig in den Fremdgeräuschen untergehen, unterbleibt eine Revieretablierung. Sobald die Gesänge jedoch wieder hör- und für die Arten deutbar werden, erfolgt auch im Bereich nach wie vor deutlicher Schallimmissionen wieder ein Aufbau von Brutrevieren. 4.2.4 Der Hirschkäfer als Art des Anhangs II der FFH -RL Bei den eigenen Untersuchungen (vgl. Anhang 2) durch die ÖKOKART GbR konnten
keine Hirschkäfer nachgewiesen werden. Auch die Exposition der Lockfallen im
Untersuchungsgebiet durch WERNER erbrachte keine Nachweise. Bei der Suche nach Hirschkäferresten, die aufgrund ihrer starken Chitinisierung vielfach lange erhalten bleiben, am Fuße geeigneter Bäume bzw. Stubben wurden zahlreiche Überreste anderer Holzkäfer gefunden. Obwohl verschiedene Beobachtungen die Einschätzung des untersuchten Bereichs als prinzipiell günstigen Hirschkäferlebensraum bestätigen, muss doch das völlige Fehlen von aktuellen Nachweisen des Käfers selbst bzw. eindeutiger Lebensspuren als starkes Indiz dafür gewertet werden, dass hier nur ein kleiner bis sehr kleiner, wohl auch nur punktuell ausgebildeter Bestand der Art existiert. Die Beobachtung eines Tieres an der Seitenallee beim Gut Delling in 2004 bleibt weiterhin der einzige verfügbare Beleg für die Existenz der Art nicht nur in diesem Bereich sondern in der Gesamtheit aller Schutzgebietsbestandteile südlich von Weßling. 5. Beurteilung der vorhabensbedingten Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes Die möglichen Beeinträchtigungen sind für die FFH-Lebensraumtypen (einschließlich ihrer dort vorkommenden charakteristischen Arten) und für die FFH-Arten zu prognostizieren. Gemäß dem Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau ist jedes Erhaltungsziel eigenständig zu behandeln. 5.1 Beeinträchtigung von Lebensräumen des Anhangs I der FFH-RL Erhaltungsziel 1: Prognose: Direkte Flächeninanspruchnahmen wie auch indirekte Standortveränderungen sind ausgeschlossen. Kleine Flächen der 60 bzw. 140 ha großen Teilgebiete 7933-371.02 und 03 liegen innerhalb der 47 dB(A)Isophone (bzw. 350 m-Distanzlinie) der neuen Straße. Zu prüfen ist eine betriebsbedingte Vergrämung störempfindlicher Charakterarten der Buchenwälder und damit eine entsprechende Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes. Bewertungsgrundlage sind die Ausführungen in Anhang 2 "Faunistische Untersuchungen...", Verfasser: ÖKOKART GbR. Kap. 3.1. Für eine kleine Fläche des FFH-Gebietes 7933-371.02 im Auswirkungsbereich des
Projektes wird eine allenfalls sehr geringfügige Erhöhung der Lärmbelastung
prognostiziert, für die nennenswerte Auswirkungen auf die relevanten Arten
auszuschließen sind. In der Ausbreitungsrechnung "Planfall" sind die relevanten
Isophonen gegenüber dem "Nullfall" um maximal 5 bis 15 m in Richtung auf das
Bestandsinnere verschoben, was i.W. auf die zu erwartende Erhöhung des
Verkehrsaufkommens auf der bestehenden St 2068 im Querungsbereich des
Endmoränenwalls zurückzuführen ist. Erhaltungsziel 2: Prognose: Derartige Lebensraumtypen sind in Trassennähe nicht vorhanden. Beeinträchtigungen sind auszuschließen. Es finden insbesondere weder direkte Flächeninanspruchnahmen noch indirekte Standortveränderungen statt. Erhaltungsziel 3: Prognose: Entsprechende Bestände sind nach Datenlage innerhalb des Wirkraumes nicht ausgebildet und es sind insbesondere auch keine bezüglich einer möglichen Fernwirkung bedeutsamen Auswirkungen des Projektes auf die Grundwasserverhältnisse zu erwarten. Nennenswerte Beeinträchtigungen der genannten LRTs sind auszuschließen. Erhaltungsziel 4: Prognose: Da direkte oder indirekte Verluste bei LRTs ausgeschlossen werden können, wird auch die Dichte der LRTs durch das Projekt mit Sicherheit nicht beeinflusst. Was den Zusammenhang der LRTs anbelangt, so war angesichts der Lageverhältnisse i.W. die Vernetzung der Buchenwald-LRTs in den räumlich getrennten Teilgebieten 01 und 02 zu betrachten. Hier ist durch ihre relativ hohe Distanz zueinander bzw. durch bereits bestehende Barrieren (Straße, intensiv land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Bebauung) der funktionale Zusammenhang grundsätzlich bzw. auch derzeit sehr stark eingeschränkt. Die Tatsache, dass mit der neuen Straße eine weitere Struktur hinzukäme, die v.a. von flugunfähigen Kleintieren der Buchenwald(boden)-Zönose de facto nicht überwunden werden kann, würde unter diesen Voraussetzungen mit hoher Wahrscheinlichkeit keine schutzzweckrelevante Auswirkungen haben. Im Bereich des Schluifelder Waldes wird die geplante Amphibienschutzanlage (Durchlässe mit Leitsystem) in jedem Fall eine Querungsmöglichkeit bringen. 5.2 Beeinträchtigung von Arten des Anhangs II der FFH-RL Erhaltungsziel 5: Prognose: Beeinträchtigungen sind auszuschließen. Die bekannten Wuchsorte des Frauenschuhs liegen allesamt deutlich außerhalb des Vorhabensbereiches. Auch potenzielle Wuchsorte innerhalb oder in engem räumlichen Konnex zum Schutzgebiet würden weder vorübergehend oder dauerhaft in Anspruch genommen noch durch Bau oder Betrieb standörtlich verändert. Erhaltungsziel 6: Prognose: Eine direkte Inanspruchnahme oder strukturelle Belastung von (potenziellen) Hirschkäferlebensräumen im oder in enger räumlicher Assoziation zum Schutzgebiet im Zuge von Bau bzw. Betrieb kommt in keinem Fall in Betracht. Zu prüfen ist überdies, ob für den Teilbereich Dellinger Höhe bzw. entlang der bestehenden St 2068 (Bereich Meiling / Delling) eine relevante Belastung der Gebietspopulation durch eine Erhöhung von Verkehrsverlusten in der Schwärmphase ausgeschlossen werden kann. Bewertungsgrundlage sind die Ausführungen in Anhang 2 "Faunistische Untersuchungen...", Verfasser: ÖKOKART GbR, Kap. 3.2. Es ist davon auszugehen, dass hier allenfalls nur ein kleiner bis sehr
kleiner, wohl auch nur punktuell ausgebildeter Bestand der Art existiert.
Nachdem die aktuelle Studie keine Positivnachweise brachte, kann sich die
Beurteilung der Situation nur auf allgemeine Daten zu Ökologie und Verhalten der
Art stützen. Erhaltungsziel 7: Prognose: Die überschlägige Sichtung ergab keine Hinweise darauf, dass Projektwirkungen zu einer relevanten Belastung der Bestände der beiden Arten führen könnten. Das Vorkommen des Kammmolchs innerhalb der Gebietsgrenzen oder in enger Nachbarschaft ist nach Datenlage zweifelhaft. 6. Vorhabensbezogene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung Um dem dennoch insgesamt nicht vollständig auszuschließenden Risiko einer projektbedingten Erhöhung von Individuenverlusten beim Hirschkäfer Rechnung zu tragen, schlagen ÖKOKART in den "faunistischen Untersuchungen im Bereich des Endmoränenwalls" vor (siehe Anhang 2, S. 11) vor, den lokalen Bestand durch die Anlage von sog. "Brutmeilern" zu stützen, deren Wirksamkeit vielfach belegt ist. Es wird von ÖKOKART empfohlen, sich hier an die diesbezüglichen Aktivitäten des LBV Starnberg unter Leitung von Herrn S. WERNER anzuschließen. Dabei könnte z.B. auch Eichentotholz genutzt werden, das bei Pflegearbeiten der Straßenmeisterei entlang der Allee oder anderen Strecken im Landkreis anfällt. Die entsprechenden Bemühungen sollten dabei möglichst so angelegt werden, dass eine längerfristige Fortschreibung der Maßnahmen gewährleistet ist. Bezüglich funktionaler Zusammenhänge kommt eine Verbesserung der Vernetzung der Buchenwald-LRTs in den räumlich bereits getrennten Teilgebieten 01 und 02 in Betracht. Die Tatsache, dass mit der neuen Straße eine weitere Struktur hinzukäme, die v.a. von flugunfähigen Kleintieren der Buchenwald(boden)-Zönose de facto nicht überwunden werden kann, wird unter den gegebenen Voraussetzungen mit hoher Wahrscheinlichkeit keine schutzzweckrelevanten Auswirkungen haben. Im Bereich des Schluifelder Waldes würde die geplante Amphibienschutzanlage (Durchlässe mit Leitsystem) in jedem Fall eine positiv wirkende Querungsmöglichkeit bringen. Dadurch kann auch der einzig erkennbare Konflikt mit einer möglicherweise funktionalen Verbindung mit dem Teilgebiet DE 7933.301 Schluifelder Moos gelöst werden. Dessen (potenzielle) Bestände LRT-typischer Amphibienarten könnten u.U. Anteil an den bekannten Laichpopulationen in den westlich gelegenen Gewässern des Schluifelder Mooses haben. Dieser Möglichkeit wird im Rahmen des Bauvorhabens durch ein qualifiziertes, konkret an die örtlichen Gegebenheiten angepasstes Leit- und Durchlasssystem Rechnung getragen (siehe auch die Ausführungen bei Kap. 3.2.3.2). 7. Beurteilung der Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch andere zusammenwirkende Pläne und Projekte Eine Auswertung des von der Regierung von Oberbayern mit e-mail vom 18.02.2005 überstellten Auszugs aus dem Raumordnungskataster (aus dem Rauminformationssystem der Landes- und Regionalplanung) für die Gemeinden Weßling, Wörthsee und Seefeld ergab, dass weder im maximalen Wirkraum des Vorhabens noch in den anschließenden Bereichen raumbedeutsame Projekte geplant sind. Auch weitere Recherchen beim Planungsträger und bei der Höheren Raumordnungsbehörde an der Regierung von Oberbayern ergaben keine Hinweise zu weiteren Projekten oder Plänen im Wirkraum und der weiteren Umgebung (Distanz bis etwa 2 km ) der geplanten St 2068 - Umfahrung Weßling, die das gemeldete FFH-Gebiet Nr. DE 7933-371 beeinträchtigen könnten. Für das gemeldete FFH-Gebiet Nr. DE 7933-371 (in einem Gebietsumfang von 329 ha in acht Teilflächen) können direkte Flächenverluste - auch vorübergehende - wie auch indirekte Veränderungen der Standortverhältnisse mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Dies gilt sowohl für die geschützten Lebensraumtypen des Anhang I als auch die Habitate der FFH-Arten des Anhangs II, die durch die Erhaltungsziele erfasst sind. Gewisse, allerdings sehr begrenzte Beeinträchtigungen sind allenfalls über eine Belastung einzelner Arten vorstellbar. Hier sind im Wesentlichen die begrenzte Verlärmung kleiner Teilflächen der Teilgebiete 02 und 03 und damit die Möglichkeit einer Vergrämung störempfindlicher Buchenwaldarten bei der Avifauna sowie eine mögliche Erhöhung von Verkehrsverlusten beim Hirschkäfer anzuführen. Die beiden vorgenannten Problemkreise wurden eigens im Frühjahr untersucht und mit im Gelände erhobenen Daten untersetzt. Der entsprechend stärker verlärmte Bereich umfasst nur einen sehr kleinen Ausschnitt des FFH-Gebietes DE 7933-371.02 westlich der Neubaustrecke. Man könnte nach formalen Berechnungsmodellen auf der so stärker verlärmten Fläche eine Minderung der Lebensraumeignung ansetzen, die einem Lebensraumverlust von 0,75 ha für die relevanten Vogelarten entspricht. Für die LRT-typischen Buchenwaldarten mit höherem Arealbedarf bliebe ein solcher Verlust sicher unterhalb der Bagatellgrenze, bei kleinräumiger gebundenen Arten wäre dagegen rein formal der Verlust einzelner Brutpaare nicht auszuschließen. Festzuhalten ist aber, dass die aktuellen Erhebungen keinerlei Hinweise darauf liefern, dass im Gebiet Flächen, die derzeit in einer entsprechenden Größenordnung verlärmt sind, überhaupt nennenswerten immissionsbedingten Funktionsverlusten für die buchenwaldtypische Avifauna unterliegen. Stellt man abschließend in Rechnung, dass die Avifauna nur ein Moment des lebensraumtypischen Artengefüges ist und u.a. deshalb bei den charakteristischen Arten eines LRT auch eine höhere Veränderungstoleranz einzuräumen ist als bei den Anhang II-Arten, erscheint die Erheblichkeitsschwelle hier in keinem Fall überschritten Die Beobachtung eines einzigen Hirschkäfers an der 1,5 km südlich des Projekts gelegenen Seitenallee der St 2068 beim Gut Delling in 2004 bleibt weiterhin der einzige verfügbare Beleg für die Existenz der Art nicht nur in diesem Bereich sondern in der Gesamtheit aller Schutzgebietsbestandteile südlich von Weßling. Nachdem die aktuelle Studie keine Positivnachweise für den Hirschkäfer brachte, kann sich die Beurteilung der Situation nur auf allgemeine Daten zu Ökologie und Verhalten der Art stützen. Es kann zwar eine gewisse Vergrößerung des Risikos von Verkehrsverlusten als Resultat der prognostizierten Erhöhung des Verkehrsaufkommens nicht ausgeschlossen werden, es ist aber andererseits aus dem gegebenen Arrangement der potenziellen Teillebensräume auch keine besondere Gefährdung abzuleiten. Was die Hauptallee aus Eichen entlang der St 2068 anbelangt, die bis fast nach Seefeld reicht, so ist diese als Fortpflanzungslebensraum wenig geeignet. Das Risiko für Kollisionen und entsprechend auch für eine relevante Erhöhung dieses Risikos in Folge des verstärkten Verkehrsaufkommens erscheint eher begrenzt. Um dem dennoch insgesamt nicht vollständig auszuschließenden Risiko einer projektbedingten Erhöhung von Individuenverlusten Rechnung zu tragen, wird vorgeschlagen, den lokalen Bestand durch die Anlage von sog. "Brutmeilern" zu stützen. Unter diesen Voraussetzungen sind u.E. als erheblich zu bewertende Negativwirkungen des Planvorhabens auf die durch das FFH-Gebiet erfassten Hirschkäferbestände auszuschließen. Das Vorhaben der Umfahrung Weßling mit der St 2068 wird zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen des Natura 2000-Gebietes Nr. DE 7933-371in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen. Artenschutzkartierung Bayern (ASK): Auszug aus der Datenbank für einen 25 km2 großen Umgriff um die Plantrasse, Stand Februar 2005. BUNDESMINISTER FÜR VERKEHR (BMV, 2000) - Merkblatt zum Amphibienschutz an Straßen (MAmS). Bonn. BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU- UND WOHNUNGSWESEN (BMV, 2004a): Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP, Ausgabe 2004). 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