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InhaItsverzeichnis Verzeichnis der Anhänge:
1. Anlass und Aufgabenstellung Die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, zuletzt geändert durch Richtlinie 97/49/ EG kurz: FFH-Richtlinie, FFH-RL - will ein kohärentes Netz von ausgewählten Schutzgebieten - das Europäische Biotopverbundnetz "Natura 2000" - errichten, in denen der Schutz einer repräsentativen Auswahl aller Lebensräume (Lebensraumtypen gemäß Anhang I) bzw. Arten (Arten des Anhangs II) von gemeinschaftlichem Interesse zum Schutz der biologischen Vielfalt in Europa Vorrang vor anderen Belangen hat. Durch die Änderung des BNatSchG vom 30.04.1998 bzw. des BayNatSchG vom 18.08.1998 wurde die Richtlinie in deutsches Recht (§ 34 BNatSchG, Art. 13 b und 13 c BayNatSchG) umgesetzt. Vorhaben zum Neubau oder Ausbau von Bundesfernstraßen, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen oder Projekten zu erheblichen Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten führen können, sind vor der Genehmigung auf ihre Verträglichkeit zu überprüfen (mit MS vom 17.05.2005 in Bayern auch für alle Planungen zu Straßenbaumaßnahmen von Staatsstraßen und in Betreuung der Straßenbauämter liegenden Kreisstraßen anzuwenden). Der Verfahrensablauf nach § 34 BNatSchG umfasst bis zu drei Phasen, denen jeweils unterschiedliche Fragestellungen zugrunde liegen und die ggf. gesondert zu dokumentieren sind (vgl. BMV - Leitfaden FFH-VP, 2004: S. 5):
Die nachfolgende FFH-Vorstudie dient als Unterlage für die FFH-Vorprüfung, in der FFH-Vorprüfung wird der Frage nachgegangen, ob die Tatbestände erfüllt sind, die eine FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig machen. Gemäß den Ausführungen im BMV - Leitfaden FFH-VP (2004, S. 18) wird die FFH-Vorprüfung auf der Grundlage der vorhandenen Unterlagen und Daten zum Vorkommen von Arten und Lebensräumen sowie akzeptierter Erfahrungswerte zur Reichweite und Intensität von Beeinträchtigungen vorgenommen. 2. Beschreibung des Vorhabens, Ermittlung der potenziell betroffenen Natura 2000-Gebiete Das Straßenbauvorhaben beinhaltet den Neubau einer rd. 3200 m langen Staatsstraße zwischen der bestehenden St 2068 südlich Weßling und der bestehenden Anschlussstelle Wörthsee der A 96. Die Verkehrsbelastung wird laut der Prognose im Jahr 2020 bei 12.120 Kfz/24 h liegen. Gemäß dem BMV - Leitfaden FFH-VP (2004, S. 19) beinhaltet eine Verträglichkeitsvorprüfung die Abgrenzung des Suchraumes zur Ermittlung der prüfungsrelevanten Gebietskulisse. Die Abgrenzung ergibt sich aus der jeweiligen Empfindlichkeit der Schutzgüter, die durch die Erhaltungsziele der Schutzgebiete erfasst sind, in Überlagerung mit den vorhabensspezifischen Wirkungsbereichen. In räumlicher Nähe zum Straßenbauvorhaben liegen zwei Gebiete von gemeinschaftlichem Interesse
Als maximaler Wirkraum des Vorhabens kann zum einen die 47 dB(A)-lsophone angesehen werden (vgl. hierzu die Ausführungen in Kap. 4.4 bei den Wirkfaktoren). Zum anderen ist abzuschätzen, ob möglicherweise funktionale Beziehungen innerhalb bzw. zwischen den FFH-Gebieten bzw. ihren einzelnen Teilflächen berührt sein könnten. Für die vorgenannten zwei Gebiete werden FFH-Verträglichkeitsvorprüfungen erstellt, für jedes Gebiet einzeln. Für die weiter entfernt liegenden Gebiete, die sich noch auf dem Blattschnitt der Karte M 1:25.000 der FFH-Vorprüfung befinden, kann die Möglichkeit von Beeinträchtigungen von vornherein sicher ausgeschlossen werden:
Für die noch weiter entfernt liegenden Gebiete Nr. DE 7932-372 "Ammerseeufer und Leitenwälder" sowie DE 8033-317 "Moränenlandschaft zwischen Ammersee und Starnberger See" ergeben sich ebenfalls keine Anhaltspunkte für mögliche Beeinträchtigungen der relevanten Schutzgüter. Die Distanzen zu diesen Gebieten sind noch einmal deutlich höher. 3. Beschreibung des Schutzgebietes und seiner Erhaltungsziele: Gebiets-Nr. DE 7933-301 Schluifelder Moos und Bulachmoos Das FFH-Gebiet besteht aus zwei Teilflächen mit einer Größe von zusammen 74 ha. Beide Teilflächen liegen westlich des nördlichen Abschnitts der geplanten Westumfahrung von Weßling jenseits des Golfplatzes Schluifeld in einer Entfernung von mind. 440 bis 600 m zur Neubaustrecke. Die Lage zur Neubaustrecke kann der Karte 1 im M 1:25.000 entnommen werden. 3.2 Angaben zum Schutzgebiet Nr. DE 7933-301 Die nachfolgenden Angaben sind dem Standarddatenbogen entnommen, der vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz per E-Mail am 18.01.2005 zur Verfügung gestellt wurde (LÖCHEL in litt.). 3.2.1 Im Gebiet vorhandene Lebensräume und ihr Erhaltungszustand
* = prioritärer Lebensraumtyp
3.2.2 Arten nach Anhang II FFH - Richtlinie In den Erhaltungszielen des FFH-Gebietes gemäß Standarddatenbogen sind keine Tierarten aufgeführt, die vom Anhang II der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-RL) erfasst werden. Auch die aktuellen Recherchen ergaben keine Hinweise auf Vorkommen solcher Arten im Gebiet (vgl. Anhang 1). 3.2.3 Andere bedeutende Arten der Fauna und Flora, charakteristische Arten Im Standarddatenbogen sind in der Kategorie "andere bedeutende Arten" zwei Froschlurche aufgeführt, ohne dass Angaben zu deren aktueller Bestandsituation bzw. Verbreitung innerhalb des Gebietes beigefügt wären:
Von den beiden Arten ist nur R. lessonae als charakteristische Art der durch die Erhaltungsziele erfassten Lebensraumtypen anzusehen (vgl. unten und Anhang 1). Der Springfrosch, eine Art der Buchenwälder, nutzt nach Datenlage i.W. die Gewässer des Schutzgebietes zur Reproduktion. Sein Vorkommen an dieser Stelle ist nur aus der Sicht des regionalen Artenschutzes von Bedeutung. Neben dem o.g. Kleinen Wasserfrosch konnten für weitere Tierarten Nachweise aus dem Gebiet recherchiert werden, die als charakteristische Arten der Lebensräume des Anhangs I der FFH-RL (vgl. Kap. 3.2.1) im gegebenen Kontext von Bedeutung sind. In fast allen Fällen handelt sich allerdings um ältere Daten; Angaben zum (aktuellen) Zustand der Populationen fehlen weitestgehend. Die folgende Liste gibt eine Auswahl dieser typischen Moor- bzw. Feuchtgebietsarten; ausführlichere Angaben finden sich in Anhang 1 : Vögel: Bekassine, Wasserralle, Wiesenpieper; Kriechtiere: Bergeidechse, Kreuzotter; Lurche: Kleiner Wasserfrosch (vgl. oben); Libellen: Aeshna juncea, A. subarctica, Coenagrion hastulatum, Leucorrhinia dubia, Nehalennia speciosa, Somatochlora arctica, S. flavomaculata, Sympetrum d anae; Heuschrecken: Conocephalus discolor, Stethophyma grossum, Chrysochraon dispar; Schmetterlinge: Colias palaeno, Boloria aquilonaris, Deltote uncula; Ameisen: Formica transcaucasica; Wasserschnecken: Segmentina nitida. 3.2.4.1 Allgemeine Gebietsmerkmale
Andere Gebietsmerkmale: Toteiskesselmoor-Gebiet im Norden der ehemaligen Ammergletscher-Vereisung, Übergangs- und Niedermoor-Schwingrasenmoore in verschiedenen Ausbildungen. Schluifelder Moos mit einem der großflächigsten und vielgestaltigsten Übergangs- und Schwingrasenkomplexen Bayerns mit sämtlichen Pflanzengemeinschaften basenreicher Übergangsmoore; Bulachmoos mit bedeutsamen Kolken (Zwerglibelle). Das Schluifelder Becken ist das großflächigste ehemalige Toteisbecken im Norden des ehemaligen Ammerseegletschers.
3.2.4.3 Einflüsse und Nutzungen Einflüsse und Nutzungen außerhalb des Gebietes sind:
3.3 Aussagen zur Aktualität, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der zur Verfügung stehenden Daten Die zentralen Daten zum Gebiet sind dem Standarddatenbogen entnommen, den das Bayerische Landesamt für Umweltschutz (LfU) per E-Mail am 18.01.2005 überstellt hat. Es handelt sich um den aktuellen Standarddatenbogen der bayerischen NATURA 2000-Gesamtmeldung vom November 2004. Nachweise einzelner Arten für das Gebiet wurden im Februar 2005 i.W. durch
Auswertung eines aktuellen Datenbankauszuges der Artenschutzkartierung des
Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz zusammengestellt. Einzelne weitere in
diesem Zusammenhang genutzte Quellen sind in
Anhang 1 aufgeführt. 3.4 Gebietsbezogene Erhaltungsziele und charakteristische Arten der Lebensräume Von der Regierung von Oberbayern wurden am 26.01.2005 die gebietsbezogenen Erhaltungsziele (mit Stand 05.06.03) zur Verfügung gestellt:
4. Beschreibung der relevanten Wirkfaktoren 4.1 Straßenbauliche Beschreibung Das Straßenbauvorhaben beinhaltet die Verlegung der Ortsdurchfahrt Weßling der St 2068 mit direktem Anschluss an die A 96 als westliche Umfahrung. Die Neubaulänge umfasst rd. 3200 m. Als Querschnitt der St 2068 ist ein RQ 10,0 (mit zwei Fahrstreifen und 1,50 m breiten Banketten) vorgesehen; in Einschnittsbereichen kommen Versickermulden hinzu. Der Anschluss an die alte St 2068 südlich von Weßling wird außerhalb der Waldflächen der Dellinger Höhe auf landwirtschaftlichen Flächen mittels eines Kreisverkehrsplatzes hergestellt. Bei Bau-km ca. 0+320 wird ein Geh- und Radweg unterführt. Zwischen Bau-km 0+675 und Bau-km 1+11 0 führt die Neubaustrecke randlich durch das Waldgebiet "Dellinger Buchet". Ein Wirtschafts- und Kreiswanderweg bei Bau-km 1+133 sowie die S -Bahnlinie München - Herrsching (bei Bau-km ca. 1+150) wird unterquert. Zwischen Bau-km 1+ 480 bis Bau-km 2+130 wird das zusammenhängende Waldgebiet aus "Neuschlag/Pfeiferwinkel" randlich durchschnitten. Die St 2068 verläuft dann weiter bis etwa Bau-km 2+900 (kurz vor der Einmündung der St 2349, die Grünsinker Str.) über freie Ackerflur entlang des östlich anschließenden Waldgebiets "Laich/Taxleiten". Hier beginnt ein kurzer Einschnitt, im Zuge dessen eine schmale Waldzunge des Waldgebietes "Schluifelder Wald" isoliert wird. Bei Bau-km ca. 3+100 beginnt dann bereits die Rampe über die A 96. Die Verkehrsbelastung nördlich des Kreisverkehrs Weßling (zur Autobahn) wird laut der Prognose im Jahr 2020 bei 12.120 Kfz/24 h liegen, vom Kreisverkehr (KV) in Richtung Süden bei 17.300 Kfz/24h bzw. vom KV in Richtung Weßling bei 7.900 Kfz/24h. Zur Beurteilung des Baugrundes liegen 5 Bohrergebnisse vor. Danach steht in der Regel im gesamten Bereich der Baumaßnahme nach einer mehr oder minder mächtigen Oberbodenschicht (ca. 0,30 m bis 0,50 m) sandiger, schluffiger bis stark schluffiger Kies zu etwa 6m bis 14m unter Gelände an. Unterhalb dieser Kiesschicht schließt ein toniger, kiesiger und feinsandiger Schluff an. Bei den Bohrungen konnte das Grundwasser in einer Tiefe von etwa 10,50 m bis 12,50 m festgestellt werden. Der Untergrund ist versickerfähig; ein Gewässernetz ist in den meist hoch durchlässigen, kiesigen Endmoränenbereichen nicht ausgebildet. Vorfluter sind nicht vorhanden und werden nicht zur Einleitung benötigt. Die Neubautrasse ist überwiegend in Dammlage angeordnet. Die Niederschlagswässer können in diesem Falle vollständig über die Böschungsflächen (als bewachsene Bodenzone) breitflächig versickern. Gemäß den Kriterien der "Richtlinie für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wassergewinnungsgebieten" liegen günstige Untergrundverhältnisse vor (großer Flurabstand / lange Filterstrecke). Nach Aussage des Wasserwirtschaftsamtes München sind bei Dammlage selbst zum Schutz von Grundwassergewinnungsanlagen (hier speziell des 550 m westsüdwestlich gelegenen Brunnens III der Gde. Wörthsee, durch dessen Schutzzone III die neue Straße führen wird) keine weiteren entwässerungstechnischen Auflagen zu beachten. Einschnitte liegen vor in einem sehr kleinen Bereich für die Fuß- und Radwegunterführung am Kreisverkehrsplatz und in einem rd. 400m langen Abschnitt an der Bahnlinie bei Bau-km 1+150, die in einem 6,20 m tiefen Einschnitt gequert wird; dort befindet sich der Tiefpunkt der Entwässerung des südlichen Streckenabschnittes. Bei Bau-km 2+950 weist die Gradiente einen zweiten Tiefpunkt auf; er liegt hier 2,30 m unter Gelände. Kurz darauf wird bei Bau-km 3+000 ein mit 200m relativ kurzer, aber bis zu 6,80m tiefer Einschnitt notwendig. Das anfallende Regenwasser wird in den Einschnittsbereichen in 2,00 m breiten Mulden gesammelt und in den Untergrund versickert. Um dies zu gewährleisten, werden in den 30 cm tiefen Mulden in regelmäßigem Abstand 20 cm hohe Erdschwellen angeordnet. Der Unterbau der Sickermulden wird aus Filterkies angelegt, mit Humus angedeckt und begrünt. Die Entwässerung der Geh- und Radwegunterführung bei Bau-km 0+320 erfolgt zusätzlich, falls notwendig, zu den angeordneten Sickermulden über Versickerungsschächte (Notüberlauf), ebenso verhält es sich im Einschnittsbereich bei Bau-km 2+950. Anfallendes Wasser im Bereich der S-Bahnlinie [Fußnote: Die geplante St 2068 verläuft von Station 0+830 bis 2+100 (ca. 1.300 m) in der seit 14.12.2000 bestehenden Wasserschutzzone III (Tiefbrunnen Gemeinde Wörthsee] (Bau-km 1 + 150), das dort in den Versickermulden nicht vollständig versickert, wird mit Pumpen zu einem oben liegenden Absetzbecken mit Tauchwand gefördert. Das dort gereinigte Wasser fließt in ein Versickerbecken, bemessen mit einem 5jährigen Bemessungsregen; darüber hinaus wird für größere Regenereignisse ein Überlauf in das Gelände vorgesehen. 4.3.1 Baubedingte Wirkfaktoren Die bauzeitliche Flächeninanspruchnahme - zusätzlich zur ohnehin für den Straßenkörper und seine Nebenflächen benötigten Fläche - wird innerhalb von Waldflächen auf 3 bis 5 m beschränkt. Flächen im FFH-Gebiet oder in dessen räumlicher Benachbarung werden bauzeitlich nicht in Anspruch genommen. Grundwasserabsenkungen sind bauzeitlich nicht vorgesehen. Einleitungen in Oberflächengewässer finden nicht statt. 4.3.2 Anlagebedingte Wirkfaktoren Direkte Lebensraumverluste sind auszuschließen. Die minimale Entfernung zwischen Schluifelder Moos und der Neubaustrecke beträgt 440 m. Ebenso sind indirekte Lebensraumveränderungen auszuschließen. Eine über den unmittelbaren Straßenbereich hinausgehende Beeinflussung der Grundwasserverhältnisse, sei es durch Absenkung oder Anstau, ist angesichts der großen Flurabstände von zehn Metern und mehr nicht zu erwarten. 4.3.3 Betriebsbedingte Wirkfaktoren 4.3.3.1 Schadstoffemissionen, Staub und Auftausalze Die Abwässer werden im Rahmen des vorgesehenen Systems aus bewachsenen Bodenzonen (Straßendämme), Versickermulden und Absetzbecken behandelt. Vorfluter bzw. Fließgewässer sind nicht vorhanden und damit nicht betroffen. Von Bedeutung könnte der etwaige Transport von Nähr- oder Schadstoffen bzw. Auftausalzen über den Grundwasserweg in die Lebensräume des FFH -Gebietes Schluifelder Moos sein. Oberirdische Wasserscheiden und Zuspeisungsbereiche spielen dagegen gesichert keine Rolle, da kein Entwässerungsnetz ausgebildet ist und Niederschläge unmittelbar im Untergrund versickern. Als Quelle zu Aussagen über die Hydrogeologie des Gebietes liegt der Entwurf eines Gutachtens von Dr. Blasy + Mader, Beratende Ingenieure aus Eching am Ammersee, "Wasserversorgung Gde. Wörthsee, Einzugsgebietsermittlung Brunnen III [Fußnote: Der Brunnen III liegt in einer Entfernung von 550 m westsüdwestlich der Neubaustrecke (bezogen auf Bau-km ca. 2+000 auf Höhe des Pfeiferwinkels) bzw. 920 m westlich des Versickerbeckens bei Bau-km ca. 1 +250. Das FFH-Gebiet Schluifelder Moos liegt 790 m nord nordwestlich des Brunnens III. Die minimale Entfernung zwischen Schluifelder Moos und der Neubaustrecke beträgt 440 m (im Bereich Taxleiten bei ca. Bau-km 2+500). Das Versickerbecken liegt 1450 m südöstlich des Schluifelder Mooses.] und hydrogeologisches Gutachten" vom 17.01.2000 vor. Die im vorgenannten Gutachten enthaltenen Aussagen zur Hydrogeologie (S. 11 ff, Karte Anlage 2.1) können als Unterlage zur Beurteilung dienen, ob ein Transport von versickerten Nähr- und Schadstoffen über das Grundwasser in das Schutzgebiet vorstellbar ist. Demnach (a.a.O., S. 14) ist im Gebiet von einer Hauptgrundwasserscheide des Quartärgrundwassers zwischen Wörthsee- und Pilsenseetal auszugehen, die dem im Untergrund verborgenen Scheitelbereich der Tertiäroberkante folgt. Die Hauptgrundwasserscheide erstreckt sich dem Pilsen- und Wörthseetal folgend nach Südwesten in einem Abstand von etwa 500 m bis etwa 800 m zur bestehenden St 2068. Die geplante Umfahrung wird diese Hauptgrundwasserscheide in etwa bei Bau-km ca. 0 + 800 queren. Nördlich dieser Hauptgrundwasserscheide sind die Grundwasserströmungsverhältnisse weiter zu differenzieren. Grundlage hierfür ist ein von Dr. BLASY + MADER vermuteter Tertiärrücken etwa in Höhe des Bau-km 2+100 bis 2+200 (westlich), der sich in westsüdwestlicher Richtung erstreckt und als unterirdische Wasserscheide dient. In einem südlichen Abschnitt der geplanten Straße (etwa von Bau-km 0+800 bis zur Flurkartenbezeichnung Mitterwies / Pfeiferwinkel bei etwa Bau-km 2+000) fließt das Grundwasser in westlicher Richtung in der sog. "Pfeiferwinkel-Rinne", einem Schotterpaket um den Brunnen III der Gde. Wörthsee. Eine hydraulische Verbindung dieses Bereiches mit dem nördlich gelegenen Schotterpaket im Bereich des Golfplatzes - die sog. "Schluifelder Rinne", eine südwest- nordost verlaufende Struktur - ist nur bei Hochwasserverhältnissen aktiv. "Es ist sehr wahrscheinlich, dass beide Aquifere durch einen vermuteten Tertiärrücken mit einer Scheitelhöhe von mind. NN +564 - 567 m voneinander in separate Rinnen getrennt sind" (Dr. BLASY + MADER, 2001, S. 12). Für den Bereich der Golfanlage Wörthsee wurde von Dr. BLASY + MADER bereits früher (1998) eine Bestimmung der Grundwasserfließrichtung durchgeführt. Das Gefälle des Grundwassers in der sog. Schluifelder Rinne ist nach Nord-Nordost auf die Gilchinger Schotterrinne gerichtet und verläuft damit in etwa parallel zur geplanten Straße nach Norden und nicht in Richtung Schluifelder Moor, sondern im Gegenteil weg davon in Richtung Nord-Nordost. Nachfolgend wird ein Ausschnitt aus dem "Plan mit Grundwassergleichen und Tertiäroberfläche" vom Januar 2000 (Anlage 2.1 bei Dr. BLASY + MADER. 2001) wiedergegeben. Er zeigt im unteren linken Bildrand die ungefähre Lage des vermuteten Tertiärrückens, der einen direkten Zufluss des Grundwassers aus dem südlichen Abschnitt der geplanten St 2068 in den Bereich Schluifelder Moos ausschließt. Der Ausschnitt zeigt ferner, dass die Fließrichtung des Grundwasserstroms im Bereich des Schluifelder Moos selbst vom Schluifelder Moos wegführt und parallel zur geplanten St 2068 in nordöstliche Richtung verläuft.
Als Fazit ergibt sich daraus: Eine mögliche Verfrachtung von Nähr- oder Schadstoffen aus dem Bereich des geplanten Straßenkörpers in Richtung Schluifelder Moos ist auszuschließen. 4.3.3.2 Barrierewirkung durch betriebsbedingte Individuenverluste Der minimale Abstand zwischen Straße und FFH -Gebiet beträgt 440 m. Da darüber hinaus der Raum zwischen dem FFH-Gebiet und der Plantrasse aufgrund seiner Ausstattung von den charakteristischen Moor- bzw. Feuchtgebietsarten des Schutzgebietes kaum bzw. überhaupt nicht genutzt werden kann d.h. auch nicht Teil ihres potenziellen Aktionsraumes ist- sind Verkehrsverluste bei den relevanten Arten nicht zu erwarten. Es sind weiterhin auch keine bedeutsamen faunistischen oder floristischen Funktionsbeziehungen (LRT-typische Arten!) über die Plantrasse hinweg anzunehmen (z.B. saisonale Migrationen; Ausbreitungsbewegungen im Zusammenhang mit Wiederbesiedlung/Aufrechterhaltung des Genflusses), die durch verkehrsbedingte Individualverluste oder auch z.B. durch die von einer Schwarzdecke ausgehende strukturelle Barrierewirkung beeinträchtigt werden könnten: Für die schutzzweckrelevanten Moor- bzw. Feuchtgebietsarten stellen die östlich der Plantrasse angrenzenden Wälder keinen geeigneten Lebensraum dar und auch im weiteren Anschluss sind dem Schutzgebiet vergleichbare Lebensraumkomplexe nicht vorhanden. Unabhängig davon bzw. darüber hinaus ist festzuhalten, dass im Rahmen des Bauvorhabens ein Leit- und Durchlasssystem errichtet wird, bei dem der Verlauf der Abschrankungen und die Positionierung der Durchlässe auf Basis einer Studie an laichwandernden Amphibien ermittelt wurde (ÖKOKART 1999). Eine solche Schutzeinrichtung kann erfahrungsgemäß nicht nur von Lurchen sondern auch von anderen streng bodengebundenen bzw. flugunfähigen Kleintieren zur Straßenquerung genutzt werden (z.B. Kleinsäuger, Laufkäfer; z.B. ÖKOKART 1997), so dass in jedem Fall auch für die am stärksten von einer verkehrswegebedingten Isolation bedrohten Arten eine gewisse Austauschrate aufrecht erhalten wird. 4.3.3.3 Immissionen von Schall, optische Stimuli Von den charakteristischen Tierarten der Lebensraumtypen des Gebietes sind es v.a. die Vögel und hier speziell die Wiesenbrüter Bekassine und Wiesenpieper, die grundsätzlich am empfindlichsten gegenüber Schallimmissionen und optische Stimuli durch den Straßenverkehr reagieren (KEMPF & HOPPOP 1998). Was den Schall anbelangt. so kommen LAMPRECHT et al. (2004) zu dem Ergebnis, dass die von RECK et al. (2001) aufgestellten Konventionen zur Abschätzung der Auswirkungen von Schall auf die Tierwelt grundsätzlich auch für die Anwendung im Rahmen der FFH -Verträglichkeitsprüfung geeignet sind. RECK et al. (2001) sehen die Erheblichkeitsschwelle für Schallimmissionen bei einem Mittelungspegel von 47 dB(A). In Näherung kann davon ausgegangen werden, dass die 47 dB(A)-lsophone im vorliegenden Fall in etwa 350 m Entfernung von der Fahrbahn verläuft. Dies bedeutet. dass selbst der äußerste Rand des FFH-Gebietes nicht mehr relevant beeinflusst wird und daher schallbedingte Negativauswirkungen auf den Erhaltungszustand der LRT-charakteristischen Arten auszuschließen sind. Bezüglich der optischen Stimuli, die von fahrenden Kraftfahrzeugen ausgehen, ist zunächst festzuhalten, dass der Teil des Schutzgebietes, welcher der Plantrasse am stärksten genähert ist, durch dichte Moorrandwälder visuell gut abgeschirmt ist. In dem Bereich, in dem entsprechende Gehölzbestände fehlen bzw. in lockere Gruppen aufgelöst sind (Golfplatzgelände), beläuft sich die Distanz Schutzgebietsgrenze vs. Plantrasse dagegen bereits auf minimal 800 m. Jenseits einer solchen Entfernung wurden bislang nur bei wenigen Wiesenbrüterarten mit hoher Fluchtdistanz in weithin völlig offenem Wiesengelände Negativwirkungen von belebten Straßen auf brütende Bestände festgestellt (z.B. Uferschnepfe, Rotschenkel, Kiebitz, vgl. VAN DER ZANDE et al. 1980). Für die beiden hier relevanten Arten, bei denen die Fluchtdistanz mit 10-40 (Bekassine) bzw. 10-20 m (Wiesenpieper, n. FLADE 1994) deutlich niedriger liegt, sind dagegen nachhaltig bestandsbeeinflussende Wirkungen nicht zu erwarten. Im Straßen bereich sind keine stationären Lichtquellen vorgesehen. Lichtemissionen gehen damit i.W. von den Scheinwerfern der Kraftfahrzeuge aus und ihre Reichweite beschränkt sich auf den vom Scheinwerferlicht ausgeleuchteten Straßenraum und den unmittelbar daran anschließenden Nahbereich. Da der Straßenverlauf keine KfZ-Bewegungen ermöglicht, die auf das Schutzgebiet zu führen und dessen Außengrenze im Minimum 440 m von der Plantrasse entfernt verläuft, sind relevante Negativwirkungen auf die Populationen nachtaktiver flugfähiger Insekten des Gebietes nicht zu erwarten. Diese Aussage gilt auch dann, wenn unterstellt wird, dass einzelne migrierende Individuen bis in den straßennahen Bereich gelangen und dort lichtemissionsbedingt in ihrer Orientierung irritiert und in der Folge ggf. getötet werden oder in anderer Form der Population verloren gehen. Solche stark begrenzten Verluste können keine nachhaltig relevante Veränderung des Erhaltungszustandes der lokalen Bestände auslösen. 4.3.4 Bestimmung des möglichen Wirkraumes des Projektes Von den vorstehend aufgeführten Wirkfaktoren sind die Schallimmissionen diejenigen mit durchgehend größter Reichweite. Insofern wird der für die Verträglichkeitsvorpüfung allgemein relevante Wirkraum mittels der überschlägig ermittelten 47 dB(A)-lsophone - etwa 350 m Distanz zur Plantrasse - abgegrenzt. Punktuell wird der Wirkraum auf etwa 1.000 m erweitert, da in der o.g. speziellen Situation - offenes Gelände vs. Brutvorkommen Wiesenbrüter - die Störwirkung optischer Stimuli grundsätzlich auch weiter reichen kann. 5. Prognose möglicher Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele des Schutzgebietes durch das Vorhaben Die möglichen Beeinträchtigungen sind für FFH-Lebensraumtypen (einschließlich ihrer dort [wahrscheinlich] vorkommenden charakteristischen Arten) und FFH -Arten sowie für sonstige für diese maßgebliche Bestandteile zu prognostizieren. Gemäß dem Leitfaden zur FFH- Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau ist auch bei der FFH- Vorprüfung jedes Erhaltungsziel eigenständig zu behandeln. Erhaltungsziel 1: Prognose: Beeinträchtigungen sind auszuschließen, da die vorgenannten Elemente deutlich außerhalb des maximalen Wirkraums des Vorhabens liegen. Insbesondere finden weder direkte Flächeninanspruchnahmen noch indirekte Standortveränderungen statt. Ferner ist eine relevante Beeinträchtigung der charakteristischen Arten durch betriebsbedingte Immissionen oder Zerschneidungseffekte ausgeschlossen. Erhaltungsziel 2: Prognose: Beeinträchtigungen sind auszuschließen. Es wird weder der Bulachgraben direkt oder indirekt berührt noch das zuströmende Grundwasser beeinflusst. Das Gefälle des Grundwassers in der sog. Schluifelder Rinne ist nach Nord-Nordost gerichtet und verläuft damit in etwa parallel zur geplanten Straße nach Norden. Die Straße schneidet damit den Weg des zuströmenden Grundwassers nicht. Erhaltungsziel 3: Prognose: Beeinträchtigungen sind auszuschließen; die Lebensraumtypen liegen allesamt deutlich außerhalb des maximalen Wirkraums des Vorhabens. Insbesondere sind Auswirkungen auf die Dichte und den unmittelbaren Zusammenhang der Lebensraumtypen auszuschließen. Erhaltungsziel 4: Prognose: Beeinträchtigungen sind auszuschließen, die Lebensraumtypen und Artvorkommen liegen allesamt deutlich außerhalb des maximalen Wirkraums des Vorhabens. Insbesondere ist eine Beeinflussung des Wasser-, Nähr- und Mineralstoffhaushalts auszuschließen, da das gemeldete FFH-Gebiet keinerlei Vorfluterfunktion für die Straße hat (das Gefälle des Grundwassers in der sog. Schluifelder Rinne ist nach Nord-Nordost gerichtet und verläuft damit in etwa parallel zur geplanten Straße nach Norden). Ferner ist eine relevante Beeinträchtigung der charakteristischen Arten durch betriebsbedingte Immissionen oder Zerschneidungseffekte ausgeschlossen. Erhaltungsziel 5: Prognose: Beeinträchtigungen sind auszuschließen; die Lebensraumtypen liegen allesamt deutlich außerhalb des maximalen Wirkraums des Vorhabens. Insbesondere sind durch das Vorhaben keinerlei Nutzungsänderungen veranlasst. Ferner ist eine relevante Beeinträchtigung der charakteristischen Arten durch betriebsbedingte Immissionen oder Zerschneidungseffekte ausgeschlossen. Erhaltungsziel 6: Prognose: Beeinträchtigungen sind auszuschließen; die Lebensraumtypen liegen allesamt deutlich außerhalb des maximalen Wirkraums des Vorhabens. Insbesondere sind durch das Vorhaben keinerlei Nutzungsänderungen veranlasst. Ferner ist eine relevante Beeinträchtigung der charakteristischen Arten durch betriebsbedingte Immissionen oder Zerschneidungseffekte ausgeschlossen. Erhaltungsziel 7: Prognose: Beeinträchtigungen sind auszuschließen; die Stillgewässer liegen allesamt deutlich außerhalb des maximalen Wirkraums des Vorhabens. Insbesondere ist eine Beeinflussung des Wasser-, Nähr- und Mineralstoffhaushalts auszuschließen, da das gemeldete FFH-Gebiet keinerlei Vorfluterfunktion für die Straße hat und das Gefälle des Grundwassers in der sog. Schluifelder Rinne nach Nord-Nordost gerichtet ist und damit in etwa parallel zur geplanten Straße nach Norden. Ferner ist eine relevante Beeinträchtigung der charakteristischen Arten durch betriebsbedingte Immissionen oder Zerschneidungseffekte ausgeschlossen. Erhaltungsziel 8: Prognose: Beeinträchtigungen sind auszuschließen, da die vorgenannten Elemente deutlich außerhalb des maximalen Wirkraums des Vorhabens liegen. Insbesondere finden weder direkte Flächeninanspruchnahmen noch indirekte Standortveränderungen statt. Ferner ist eine relevante Beeinträchtigung der charakteristischen Arten durch betriebsbedingte Immissionen oder Zerschneidungseffekte ausgeschlossen. Erhaltungsziel 9: Prognose: Beeinträchtigungen sind auszuschließen, da die vorgenannten Elemente deutlich außerhalb des maximalen Wirkraums des Vorhabens liegen. Insbesondere sind durch das Vorhaben keinerlei Nutzungsänderungen oder anderweitige Auswirkungen auf die umliegenden Flächen veranlasst. Vernetzung: Relevante Beeinträchtigungen von Wechselbeziehungen schutzzweckrelevanter Arten zu anderen NATURA 2000-Gebieten sind auszuschließen. Es gibt im Wirkraum des Planvorhabens auch keine Ausbreitungs- oder Wanderkorridore bzw. -achsen, die der Vernetzung der Moorgebiete der Jungmoränenlandschaft dienen würden. 6. Einschätzung der Relevanz anderer Pläne und Projekte Das Projekt selbst führt offensichtlich zu keinen Beeinträchtigungen des Schutzgebietes. Andere Pläne und Projekte wären demnach - gemäß den Ausführungen im Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau - nicht relevant. Ungeachtet dessen liegen weder beim Planungsträger noch bei der Höheren Raumordnungsbehörde an der Regierung von Oberbayern Hinweise zu weiteren Projekten oder Plänen im Wirkraum und der weiteren Umgebung (Distanz bis etwa 2 km) der geplanten St 2068 - Umfahrung Weßling vor, die das gemeldete FFH-Gebiet Nr. DE 7933-301 beeinträchtigen könnten. Ein Auswertung des von der Regierung von Oberbayern mit e-mail vom 18.02.2005 überstellten Auszugs aus dem Raumordnungskataster (aus dem Rauminformationssystem der Landes- und Regionalplanung) für die Gemeinden Weßling, Wörthsee und Seefeld ergab, dass weder im maximalen Wirkraum des Vorhabens noch in den anschließenden Bereichen raumbedeutsame Projekte geplant sind. 7. Fazit: Ergebnis der FFH-Vorstudie Für das gemeldete FFH-Gebiet Nr. DE 7933-301 sind Beeinträchtigungen der Schutzgüter, die durch die Erhaltungsziele erfasst sind, auszuschließen. Es sind weder direkte Lebensraumverluste noch indirekte Standortveränderungen zu erwarten. Insbesondere ist eine Beeinflussung des Wasser-, Nähr- und Mineralstoffhaushalts auszuschließen, da das gemeldete FFH-Gebiet keinerlei Vorfluterfunktion für die Straße hat und das Gefälle des Grundwassers in der sog. Schluifelder Rinne nach Nord-Nordost gerichtet ist und damit in etwa parallel zur geplanten Straße nach Norden. Ferner ist eine Beeinträchtigung der charakteristischen Arten durch betriebsbedingte Immissionen oder Zerschneidungseffekte ausgeschlossen. Eine Beeinträchtigung der Kohärenz des Natura 2000- Schutzgebietsystems ist auszuschließen. Artenschutzkartierung Bayern (ASK): Auszug aus der Datenbank für einen 25 km2 großen Umgriff um die Plantrasse, Stand Februar 2005. BfN (1988): BfN - Handbuch zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie. - Schr.reihe Landschaftspflege Naturschutz 1953. Bonn-Bad Godesberg. BMV - Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (2004a): Leitfaden zur FFH-Verträglichkeitsprüfung im Bundesfernstraßenbau (Leitfaden FFH-VP, Ausgabe 2004). BMV - Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (2004b): Musterkarten zur einheitlichen Darstellung von FFH-Verträglichkeitsprüfungen im Bundesfernstraßenbau (Musterkarten FFH-VP, Ausgabe 2004). BMV - BUNDESMINISTER FÜR VERKEHR (2000) - Merkblatt zum Amphibienschutz an Straßen (MAmS). -Bonn. Dr. BLASY + MADER: Wasserversorgung Gde. Wörthsee- Einzugsgebietsermittlung Brunnen III und hydrogeologisches Gutachten, Entwurf vom 17.01.2000. FLADE, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands. Grundlage für den Gebrauch vogelkundlicher Daten in der Landschaftsplanung. - IHW- Verlag, Eching, 879 S. GRÜNPLAN GMBH: St 2068 Westumgehung Weßling. - Umweltverträglichkeitsstudie. - Juni 1995. Freising. LAMPRECHT, H.. TRAUTNER, J., KAULE, G. & E. GASSNER (2004): Ermittlung von erheblichen Beeinträchtigungen im Rahmen der FFH-Verträglichkeitsuntersuchung. - FuE-Vorhaben im Rahmen des Umweltforschungsplanes des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, FKZ 801 82 130, Endbericht. 316 S., Hannover, Filderstadt. Stuttgart. Bonn, April 2004. LFU / BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ: Abfrage der amtl. Biotopkartierung vom 14.01.2005 LFU / BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ: Kartierungsanleitung (Teil II - Beschreibung der Biotoptypen), Stand Mai 2000. LfU (2003a): Rote Liste gefährdeter Gefäßpflanzen Bayerns mit regionalisierter Florenliste. - Schriftenreihe bayer. Landesamt für Umweltschutz, H. 165. LfU (2003b): Rote Liste gefährdeter Tiere Bayerns. - Schriftenreihe bayer. Landesamt für Umweltschutz, H. 166. LfU (2005): Datenbögen zu den Gebiets-Nr. 7833-371, 7933-371, 7933-372 sowie 7933-301, E-Mail vom 18.01.2005. ÖKOKART (1999): St 2068 - Umfahrung Weßling - Untersuchung zu Wanderbewegungen von Amphibien im Bereich der Plantrasse. - unveröff. Gutachten, Bearbeiter: Gruber, H.J., 16 S. und Anlagen. ÖKOKART (1997): Zooökologische Untersuchungen zur Wirksamkeit des Durchlasssystems an der Flughafentangente Ost, Eittinger Moos: Laufkäfer, Klein- und Mittelsäuger, Amphibien. - unveröff. Gutachten im Auftrag des Straßenbauamtes München. Bearbeiter: Franzen, M., Gruber, H.-J., Heckes, U. & W. Lorenz; München. RECK et al. (2001): Auswirkungen von Lärm und Planungsinstrumente des Naturschutzes.- Naturschutz und Landschaftsplanung 33 (5): 145-149. SCHMIEDEL, J. (2001): Auswirkungen künstlicher Beleuchtung auf die Tierwelt - ein Überblick. Schr.reihe Landschaftspflege Naturschutz H. 67: S. 19 - 51.- Bundesamt für Naturschutz, Bonn. VAN DER ZANDE, A.N., TER KEURS, W.J. & J. VAN DER WEIJDEN (1980): The impact of roads on the densities of four bird species in an open field habitat - evidence of long distance effect - Biological Conservation, 18: 299-321. gez. A. Neumair | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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