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Vorbemerkung Tektur
Das Planfeststellungsverfahren für die Umfahrung Weßling wurde am 22.07.2003
bei der Regierung von Oberbayern beantragt und von der Regierung von Oberbayern
im August 2003 eingeleitet.
Im Ergebnis der vom Vorhabensträger erfolgten Prüfung der zu den
Stellungsnahmen vorgetragenen Einwendungen und Änderungswünsche wurde die
vorliegende Tektur der Planfeststellungsunterlagen erforderlich.
Im Einzelnen beinhaltet die 1. Tektur unter anderem folgende wesentliche
Änderungen:
- Der Anschluss Weßling Süd an die St 2068 erfolgt über einen Kreisverkehr,
Änderung von Bau-km 0+0000 bis Bau-km 0+831
- Wegfall der Ausgleichsmaßnahmen A2 und A3
- Angaben zur FFH-Vorprüfung für das Gebiet Nr. DE 7933-301 "Schluifelder
Moos und Bulachmoos"
- Unterlagen zur FFH-Verträglichkeitsprüfung für das Gebiet Nr. 7933-371
"Eichenalleen und Wälder um Meiling und Weßling"
Die zu den Antragsunterlagen vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen werden
wie folgt dargestellt:
- Änderungen, die in die Erläuterungen und Tabellen der jeweiligen Unterlage
eingearbeitet wurden, sind im Schriftbild "grau hinterlegt". Erläuterungen,
die entfallen sind durchgestrichen.
- Bei umfangreichen Textänderungen wurde die komplette Seite neu eingefügt
und die Seitenzahl wurde mit einer Variablen (z.B. "a") gekennzeichnet. Die
damit ersetzte Seite wurde ausgestrichen. Sie verbleibt aber in der
Tekturfertigung.
- Alle geänderten Pläne werden im Stempelfeld mit "Tektur zur
Planfeststellung" gekennzeichnet. Die ersetzten Lagepläne der
Antragsunterlagen wurden im Stempelfeld ausgestrichen und mit dem Vermerk
"ersetzt durch Plan / entfällt" gekennzeichnet. Sie verbleiben in der
Tekturfertigung.
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