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Hier lesen Sie die Stellungnahme des Bundes Naturschutz in Bayern e.V. zum Raumordnungsverfahren
An die Datum: 18. Dezember 1996 Raumordnungsverfahren für die Verlegung der Staatsstraße 2068 westlich Weßling mit Anschluß an die Bundesautobahn A 96; Hier: Stellungnahme des Bundes Naturschutz in Bayern e.V. (BN) Sehr geehrte Damen und Herren, der Bund Naturschutz bedankt sich für die Beteiligung am o.g. Verfahren gemäß § 29 BNatSchG. In Abstimmung mit unserer örtlich zuständigen Kreis- bzw. Ortsgruppe, die auf Grund langjähriger Beobachtungen und verschiedenen Begehungen über beste Ortskenntnisse verfügt, nehmen wir wie folgt Stellung: Die geplante Umfahrung von Weßling wird vom BN abgelehnt, da der erwartete Entlastungseffekt in keinem vertretbaren Verhältnis zu den schwerwiegenden Eingriffen in Natur und Landschaft (Zerschneidung, Immissionsbelastung, Bodenversiegelung) steht. Begründung: Zu Punkt I.1. Bestehende und zu erwartende Verkehrsverhältnisse Eine Entlastung der Ortsdurchfahrt Weßling wäre grundsätzlich auch aus der Sicht des BN wünschenswert, obwohl sich für viele Direktanlieger nicht nur Vorteile sondern auch geschäftliche Nachteile ergeben können. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang jedoch, daß sich die weitaus meisten Anlieger dem Verlangen nach einer Umgehungsstraße nicht angeschlossen haben! Zu Punkt I.2 Lage im Straßenetz und raumordnerische Bedeutung Dem Antrag der Gemeinde Weßling folgend, hat das Straßenbauamt nur die kleinräumigen Belange dieser Gemeinde untersucht. In einem Raumordnungsverfahren müßte u.E. jedoch auch umfassend die Frage geklärt werden, wie die stark expandierenden Gemeinden Seefeld und Herrsching unter Entlastung von Weßling bestmöglich an die neue Autobahn A 96 angeschlossen werden können. Die bestehenden Staatsstraßen 2067 (Herrsching - Breitbrunn - Inning), 2070 (Seefeld - Inning) und 2348 (Seefeld - Steinebach - Etterschlag) hätten somit unbedingt in die Untersuchungen miteinbezogen werden müssen. Zu Punkt I.2.1 Ortsferne Lage (Wahltrasse I) Die entscheidene und überraschende Feststellung ist für den BN, daß durch eine "St 2068 neu" nur eine geringe Entlastung der Ortsdurchfahrt Weßling von 20.000 auf 14.900 Kfz/Tag (=25%) stattfindet. Damit wird trotz der westlichen Ortsumgehung die Durchschnittsbelastung der Staatsstraßen in Bayern um das 4-fache übertroffen. Der "Traum" einer Rückstufung der Staatsstraße zu einer Ortsstraße für die Gemeinde Weßling ist deshalb u.E. nicht realisierbar. Der insgesamt geringe Nutzen (Verkehrsentlastung) ist in der Abwägung mit den erheblichen Schäden für Natur und Landschaft daher nicht zu rechtfertigen. Zu Punkt 1.2.2 Ortsnahe Trasse (Wahltrasse II) Hier ist klarzustellen, daß sich im Bereich der Wallfahrtskirche Grünsink der Verkehr nicht verdoppeln, sondern von heute 1.000 Kfz/Tag auf 10.400 Kfz/Tag steigern würde. Zu Punkt II.1 Darstellung der Wahltasse I Die vorgeschlagene Wahltrasse I enthält außerdem Planungsmängel, für die zumindest folgende planerischen Abhilfen notwendig wären:
Selbst bei Beachtung dieser Verbesserungen betont der BN jedoch, daß er die Wahltrasse I insgesamt ablehnt. Zu Punkt II.2 Wahltrasse II Diese vom Straßenbauamt zur Diskussion gestellte Trasse ist für uns nur unter dem Gesichtspunkt zu verstehen, daß die grundsätzliche Einschätzung des BN auch von der Behörde geteilt wird und die Zerschneidung der Landschaft gemäß den von der Gemeinde Weßling eingebrachten Vorschlägen für nicht vertretbar hält. Die Wahltrasse II wird auch von der Gemeinde Weßling abgelehnt, was vom BN unterstützt wird. Dennoch möchten wir hierzu noch folgendes klarstellen:
Umweltverträglichkeitsstudie Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsstudie sind dem BN bekannt. Die Schwere der möglichen Eingriffe kommen deutlich zum Ausdruck. Die Studie könnte lediglich in einigen Details, z.B. dem zusätzlichen Vorkommen einiger, lt. Roter Liste, gefahrdeter Arten ergänzt werden. Besonders zu betonen ist aus der Sicht des BN die Bedeutung der Waldgebiete Pfeiferwinkel, Taxleiten und Neuschlag, einschI. den Waldrändern und der Waldlichtung Mitterwies, inihrer Zuordnung zu den Naturschutzgebieten Schluifelder Moos und Pfeiferwinkelmoos - insbesondere als Amphibienlebensraum. Beide NSG's würden angesichts ihrer Lage zwischen der Bebauung Wörthsee (Ortsteil Waldbrunn), der Autobahn A 96 und dem weitgehend sterilen GolfpIatz Schluifeld stark entwertet, wenn durch den Bau einer neuen Staatsstraße eine zusätzliche Zerschneidung stattfinden würde. Zusammenfassung: Der Bund Naturschutz lehnt beide Wahltrassen, auch die Variante I ab. Eine Entlastung der Ortsdurchfahrt Weßling wäre dagegen ökologisch und ökonomisch sinnvoll durch die längst überfälligen Verbesserungen im S-Bahn-Nahverkehr (20-MinutenTakt bis Herrsching, entsprechend wirksame Fahrpreisgestaltung) zu erreichen. Mit freundlichen Grüßen
Kurt Schmid
gez. Ruth Paulig |
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