Hier lesen Sie die
Anfrage der Abgeordneten
Ruth Paulig im Bayerischen Landtag
zur Westumgehung Weßling
Die Antwort durch Innenminister Beckstein
finden Sie im Anschluß.
Punkte, die unserer Meinung nach Beachtung
verdienen, sind folgende:
-
In der Antwort zu 3a (sind die
Verkehrszählungen nicht zu alt?) steht, dass vorgesehen
ist, die Verkehrsuntersuchung von 1996 fortzuschreiben.
Das darf aber nicht nur vorgesehen sein, das muss Grundlage des
Planfeststellungsverfahrens sein!
-
Die Möglichkeiten, die Straße durch ein
verbessertes S-Bahn-Angebot zu entlasten, wird mit einem lapidaren Hinweis
auf den Nahverkehrsplan abgetan. Auf Deutsch:
man möchte die Straße und nicht die Schiene fördern.
-
Die Zusammenhänge und gegenseitigen
Auswirkungen der überregionalen
Straßen und deren Ausbau wurde bisher im Zusammenhang mit der
Weßlinger Umgehungsstraße nirgends erwähnt oder untersucht.
-
Es wird allgemein davon ausgegangen, dass
die Gemeinde Wörthsee den aktuellen Planungen zugestimmt
hat.
-
Der Minister geht davon aus, dass die
Umgehungsstraße das Wörthseer Trinkwasser
aufgrund günstiger Bodenverhältnisse nicht
gefährdet. Das Wasserwirtschaftsamt sieht das anders!
ANFRAGE
BAYERISCHER LANDTAG
ABGEORDNETE
RUTH PAULIG
Dipl.-Biol.
Ruth Paulig
Im Neubruch
82211 Breitbrunn
26. September 2001
Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Paulig
Geplante Umgehungsstraße St.2068 neu bei Weßling -
ohne Entlastung für Weßling!
Laut Verkehrsgutachten von Herrn Prof. Dr. Ing. Kurzak aus
dem Jahr 1999 für die Staatsstraße 2068 sind 1998 in 24h ca. 17.500 Autos
durch Weßling gefahren. Für 2010 rechnet dieses Gutachten ohne westliche
Umgehung mit 24.600 und mit Umgehung mit 15.900 Fahrzeugbewegungen täglich.
Dieses Gutachten berücksichtigt den Zuwachs von 5500 neuen Arbeitsplätzen im
Flughafenbereich.
Aus den vorstehenden Kernaussagen ergibt sich, dass eine erhoffte wesentliche
Entlastung des Weßlinger Ortsinnenbereichs nicht zu erwarten ist. Dies um so
weniger, als neue Gewerbeaktivitäten am östlichen Weßlinger Ortsrand (siehe
3.a) weiteren Durchgangsverkehr auslösen werden.
Deshalb frage ich die Staatsregierung:
1.
Ist angesichts dieser Entwicklung der Bau der Umgehungsstraße gerechtfertigt?
2 a) Wie groß
ist die mit der geplanten Maßnahme zu versiegelnde Fläche?
b) Wie
soll der Verlust des herrlichen landschaftsprägenden Buchenwaldes an der
DelIinger Höhe ausgeglichen werden, dies insbesondere, da verbleibende
Baumbereiche wegen ihrer Westexposition besonders windbruchgefährdet sind und
damit ein weiteres Aufreißen der Waldkulisse zu befürchten ist?
c)
Welche Kosten sind für die Gesamtmaßnahmen veranschlagt und wann ist geplanter
Maßnahmenbeginn?
d)
In welcher Weise werden die Minimierungsvorschläge zur Schadensbegrenzung der
von der Baumaßnahme mitbetroffenen Gemeinde Seefeld berücksichtigt?
3 a) Ist es nicht
angezeigt, der geplanten Baumaßnahme neue aussagefähigere Daten über die
Verkehrsbelastung zugrunde zu legen, dies insbesondere angesichts zahlreicher
neuer Baumaßnahmen im Weßlinger Orts- und Gemeindebereich (insbesondere
geplantes Gewerbegebiet Oberpfaffenhofen/Weßling mit Publikumsmagnet ALDI, der
großflächigen Planungen im Flugplatzbereich und der daran anschließenden
Gilchinger Gewerbegebietspläne?)
b)
Wie wird sich der entstehende Verkehr bei den geplanten neuen Arbeitsplätzen
(bis zu 10.000 im Flugplatzbereich, rund 4000 in Gilching-Süd zusätzlich zum
Gewerbegebiet Weßling in Oberpfaffenhofen mit ALDI) auf die Weßlinger
Ortsdurchfahrt, auf die geplante Umgehungsstraße bzw. auf die Nachbargemeinden
Gilching und Seefeld verteilen?
4 a) Welche
Verkehrskonzepte liegen für diesen Raum angesichts des dramatisch ansteigenden
Verkehrsaufkommens vor?
b)
Wie wird der öffentliche Personennahverkehr ausgebaut?
c)
Welche zusätzlichen S-Bahn-Haltestellen werden eingerichtet und wann wird der
durchgehende 20-Minuten-Takt (bzw. 10-Minuten-Takt) auf dieser Strecke eingeführt?
5 a) Wird mit der
geplanten Umgehungsstraße das bestehende Netz von Wirtschafts- und Wanderwegen
durchschnitten?
b)
Auf welche Weise (z.B. Unterführungen) werden diese Verbindungen wieder
hergestellt?
c)
In welchen Abständen werden für Wild und Amphibien Maßnahmen eingeplant?
6 a) Gibt es
Untersuchungen für eine alternative Straßentrasse, welche den Raum Seefeld-Herrsching-Andechs
auf eine vorteilhaftere Weise an die BAB 96 anschließen könnte?
b)
Gibt es Überlegungen, ob bei einer weiter westlich geplanten Querung der
S-Bahntrasse (dort wäre eine Überführung statt einer Unterführung möglich)
das Wasserschutzgebiet von Steinebach weniger gefährdet und der Eingriff in die
Landschaft weniger gravierend wäre?
Um Beantwortung innerhalb der in der Geschäftsordnung des
Landtages vorgesehenen Frist und um Aufnahme der Fragen und Antworten in die
Landtagsdrucksachen wird gebeten.
Ruth Paulig
ANTWORT
BAYERISCHES
STAATSMINISTERIUM DES INNERN
Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern
An den
Herrn Präsidenten
des Bayer. Landtags
Maximilianeum
81627 München
München 29.01.2002
Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Ruth Paulig
in 82211 Breitbrunn vom 26. September 2001 betreffend: "Geplante
Umgehungsstraße St 2068neu bei Weßling - ohne Entlastung für Weßling!"
Anlagen
1 Übersichtslageplan (6fach)
5 Kopien dieses Schreibens
per e-mail an Ita.sa@bayern.landtag.de
Sehr geehrter Herr Präsident,
zu der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Frau Ruth
Paulig nehme ich wie folgt Stellung:
zu 1:
Das Vorhaben St 2068, Umfahrung Weßling, ist im 6. Ausbauplan für die
Staatsstraßen in der 1. Dringlichkeit enthalten. Die Bewertung des Vorhabens
hat seinen volkswirtschaftlichen Nutzen bestätigt. 1996/97 wurde für das
Vorhaben ein Raumordnungsverfahren (ROV) durchgeführt. Mit der
landesplanerischen Beurteilung vom 15. April 1997 stellte die Regierung von
Oberbayern fest, dass die Wahltrasse 1, das ist die nun verfolgte Planung, den
Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung entspricht.
Der Raumordnung lag die Verkehrsuntersuchung (VKU) 1996 von
Herrn Prof. Dr.-Ing. Kurzak zugrunde. Darin wird festgestellt, dass mit der St
2068neu und der Anbindung an die Bundesautobahn A 96 die Ortsdurchfahrt Weßling
im Jahresmittel um mindestens 25 -35% und in den Sommermonaten um ca. 50% vom
Verkehr entlastet wird. Weiter gesteigert werden kann die Entlastungswirkung
durch flankierende Maßnahmen, die das Befahren der Ortsdurchfahrt für den
Durchgangsverkehr unattraktiv machen. Darüber hinaus bringt die St 2068neu auch
eine spürbare Entlastung der Ortsdurchfahrt Steinebach (St 2348).
Die im Bezugsschreiben genannten Verkehrszahlen sind nicht
mit der VKU 1996 identisch und wurden wohl der VKU von Herrn Prof. Dr.-Ing.
Kurzak aus dem Jahr 1999 zur Standortentwicklung des Sonderflughafens
Oberpfaffenhafen entnommen, die vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München
in Auftrag gegeben worden war. Die genannten Werte für 2010 beziehen sich auf
die St 2068 im Bereich der Zufahrt DASA/Dornier und können nicht auf die
Ortsdurchfahrt Weßling übertragen werden.
Die Planung wurde vom Bayerischen Obersten Rechnungshof
geprüft und ihre Sinnfälligkeit mit Schreiben vom 9. März 2001 bestätigt.
Die Regierung von Oberbayern hat den Vorentwurf für die Umfahrung Weßling im
November 2001 genehmigt.
Zu 2 a:
Mit dem geplanten Vorhaben wird eine Fläche von ca. 2, 7 ha neu versiegelt.
Nachdem jedoch Teile der St 2349 und der St 2068alt entbehrlich sind und im Zuge
der Baumaßnahme zurückgebaut werden, reduziert sich die neu versiegelte Fläche
auf ca. 2,2 ha.
Zu 2 b:
Die Ausgleichsmaßnahmen sind mit der unteren Naturschutzbehörde
abgestimmt. Sie ermitteln sich aus der Überbauung von Waldflächen, der
mittelbaren Beeinträchtigung der angrenzenden Landschaft (50 m-Bereich) und dem
Verlust des Biotopwertes durch Zerschneidung. Es ist vorgesehen, den
entstehenden Ausgleichsbedarf von ca. 2,8 ha zwischen der St 2068neu und den
Waldgebieten "Neuschlag" bzw. "Dellinger Buchet"
bereitzustellen. Dabei soll ein naturnaher Misch- bzw. Laubwald angelegt werden
und durch entsprechende Gestaltungsmaßnahmen wie Neuanlage von Feldgehölzen,
Strauchpflanzungen und Krautsäumen ein Anriss der Waldränder verhindert und
eine gute Einbindung der Straße in das Landschaftsbild erreicht werden.
Zu 2 c:
Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen gemäß dem von der Regierung von
Oberbayern genehmigten Vorentwurf 5,7 Mio. Euro, davon entfallen 4,6 Mio. Euro
auf den Bau und 1,1 Mio. Euro auf den Grunderwerb.
Für das Vorhaben muss ein Planfeststellungsverfahren
durchgeführt werden. Ziel ist es, das Verfahren im Herbst 2002 bei der
Regierung von Oberbayern zu beantragen. Der Baubeginn hängt vom Verlauf des
Genehmigungsverfahrens, dem Grunderwerb und den dann zur Verfügung stehenden
Haushaltsmitteln ab und lässt sich daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht
vorhersagen.
Zu 2 d:
Das Straßenbauamt München hat sich mit den Forderungen der Gemeinde
Seefeld im Rahmen der Erstellung des Vorentwurfes auseinandergesetzt. Den Änderungswünschen
konnte allerdings nur zum Teil entsprochen werden. Die Gemeinde hat jedoch die Möglichkeit,
sich im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zu äußern und ihre Einwendungen
gegenüber der Planfeststellungsbehörde vorzubringen.
Zu 3 a:
Es ist vorgesehen, die Verkehrsuntersuchung (VKU) 1996 mit einem
Prognosehorizont 2010 bis zur Erstellung der Planfeststellungsunterlagen auf den
Prognosehorizont 2015 fortzuschreiben. Dabei werden selbstverständlich auch
neue Gewerbegebiete und sonstige Einrichtungen, die maßgeblichen Verkehr
erzeugen, mit berücksichtigt. Bis dahin ist auch die künftige bauliche
Entwicklung des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen für die Teilflur Weßling,
die derzeit durch Bürgerentscheid für 1 Jahr blockiert ist, genauer abzuschätzen.
Zu 3 b:
Siehe hierzu die Ausführungen zu 1. Die Auswirkungen der weiteren
Standortentwicklung im Bereich des "Sonderflughafens" auf die
Nachbargemeinden Gilching und Seefeld waren nicht Gegenstand der Planung für
die Umfahrung Weßling. Im Rahmen der bereits erwähnten VKU 1999 von Herrn
Prof. Dr.-Ing. Kurzak zur "Standortentwicklung des Sonderflughafens
Oberpfaffenhofen" wurde die Umfahrung Gilching berücksichtigt.
Die Auswirkungen auf die Gemeinde Seefeld werden als
geringfügig eingeschätzt.
Zu 4a:
Für die Abwicklung des erhöhten Verkehrsaufkommens auf der Straße ist
vorgesehen, neben der St 2068neu, Umfahrung Weßling mit Anbindung an die BAB A
96 (AS Wörthsee), die Leistungsfähigkeit der bestehenden Zufahrt von
DASA/Dornier und der St 2068 zwischen dieser Zufahrt und der BAB A 96 zu erhöhen.
Derzeit laufen die Planungen zur Signalisierung des
Knotenpunkts an der Zufahrt DASA/Dornier. Für die Ausbaustufe mit bis zu 5.500
zusätzlichen Arbeitsplätzen sind 2 Linksabbiegespuren und nach Norden anschließend
ein 4-streifiger Ausbau der St 2068 bis zur AS Oberpfaffenhofen vorgesehen. Ab 5.500
zusätzlichen Arbeitsplätzen wird nach der VKU "Sonderflughafen" im
Osten eine zweite Anbindung an die St 2069 erforderlich.
Für den öffentlichen Personennahverkehr wird derzeit im
Landkreis Starnberg ein Nahverkehrsplan entsprechend dem BayÖPNVG erstellt.
Zu 4 b:
Auf der Schiene ist für den Bereich Weßling maßgebend der Ausbau der S 5
im Rahmen des 260 Mio. Euro-Programms. Hier erfolgen Infrastrukturmaßnahmen zur
Sicherstellung der Durchführbarkeit und der Betriebsqualität des
10-Minuten-Taktes insbesondere im Bahnhof Weßling.
Maßnahmen im Bereich des allgemeinen öffentlichen
Personennahverkehrs werden sich aus der Nahverkehrsplanung ableiten (siehe auch
Antwort zu Frage 4 a).
Zu 4 c:
Nach Vollendung des 260 Mio. Euro-Programms wird der 10-Minuten-Takt in der
Hauptverkehrszeit bis Weßling angeboten. Der heute bestehende 20-Minuten-Takt
wird weiterhin in der Nebenverkehrszeit angeboten. Im Bereich Weßling ist die
Einrichtung zusätzlicher Halte derzeit nicht vorgesehen. Zwar wurde 1999 im
Zusammenhang mit der künftigen Erschließung des Gewerbestandortes
Oberpfaffenhofen im Auftrag des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum ein
zusätzlicher S-Bahn-Haltepunkt "Weichselbaum" untersucht, letztlich
ergab sich jedoch keine ausreichende Nachfrage, die den Bau dieses Haltepunktes
gerechtfertigt hätte.
Zu 5 a und 5 b:
-
Der von Seefeld kommende Geh- und Radweg quert die St
2068neu im Bereich der Dellinger Höhe mit einem Unterführungsbauwerk.
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Der Kreiswanderweg und Wirtschaftsweg entlang der Südseite
der S-Bahnlinie wird mit einer Brücke über die St 2068neu geführt.
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Die St 2349 wird von Norden kommend bis zur
Wallfahrtskapelle Grünsink zu einem Wirtschaftsweg zurückgebaut und auch
nur als solcher an die St 2068neu angeschlossen.
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An der Zufahrt zum Golfplatz ist eine Aufweitung für
Linksabbieger vorgesehen.
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Das übrige Wegenetz wird der neuen Situation
angepasst und, soweit erforderlich, an die St 2068neu angeschlossen.
Zu 5 c:
Um festzustellen, ob Durchlässe für Amphibien erforderlich sind, wurde ein
gesondertes Gutachten (Büro Ökokart, München) in Auftrag gegeben. Danach
werden im maßgeblichen Bereich, etwa ab Höhe der Einmündung St 2349alt bis
zur AS Wörthsee, 6 Amphibiendurchlässe mit ca. 75 cm Höhe und 100 cm Breite
und entsprechende Leiteinrichtungen vorgesehen. Die Abstände betragen ca. 30 -
50 m.
Unmittelbar südlich der AS Wörthsee besteht eine
vorhandene Wegunterführung. Weitere für Wild begehbare Durchlässe sind nicht
vorgesehen.
Zu 6 a:
Zweck der Umfahrung Weßling ist, den Ort von starkem Durchgangsverkehr
Richtung BAB A 96 zu entlasten. Hierfür wurden mehrere Varianten im Rahmen
eines Raumordnungsverfahrens untersucht und letztlich die gewählte Linie als
die insgesamt verträglichste ermittelt. Im Übrigen ist der Raum Seefeld -
Herrsching durch folgende Verbindungen in Richtung A 96 angebunden:
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St 2067 Herrsching - Inning
Diese Verbindung wird durch die geplanten Umfahrungen von Breitbrunn und
Inning, die im 6. Ausbauplan für Staatsstraßen in die 1. Dringlichkeit
eingestuft sind, ertüchtigt.
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St 2070 Seefeld - Inning
Diese Straße wird durchgehend ausgebaut. Derzeit bestehen noch 2 Ausbaulücken.
Die Ausbaumaßnahmen sind im 6. Ausbauplan in die 1. Dringlichkeit
eingestuft.
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St 2348 Seefeld - Etterschlag
Diese Verbindung führt auf längerer Strecke durch die OD Steinebach. Eine
sinnvolle Umfahrung bietet sich nicht an. Die St 2348 ist zudem nur indirekt
an die A 96 angebunden.
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St 2068 Herrsching - Seefeld - Weßling - BAB A 96
Diese Straße stellt die Hauptverbindung in Richtung München - A 96/A
99-West/A 92 Flughafen dar. Mit der Umfahrung werden die Ortsdurchfahrt von
Weßling und die bestehende St 2068 ab Zufahrt vom Gewerbegebiet zur A 96
nachhaltig vom Durchgangsverkehr entlastet, was angesichts des durch die
Gewerbegebietsausweisungen zusätzlich zu bewältigenden Verkehrs dringend
notwendig ist.
Für den aus dem Raum Seefeld Richtung A 96 zielenden Durchgangsverkehr ist
der geringe Umweg mit derAnbindung an dieAS Wörthsee gleichwohl eine
attraktive Verbindung Richtung München.
Andere sinnvolle Trassen für den Raum Seefeld- Herrsching
bieten sich aufgrund der bestehenden Topographie und der vorhandenen Straßen
nicht an.
Zu 6 b:
Die jetzige Planung ist das Ergebnis der Raumordnung von 1997. Sie ist
abgestimmt mit dem Forstamt, dem Wasserwirtschaftsamt, der unteren
Naturschutzbehörde und mit den Gemeinden Wörthsee und Weßling als wichtigste
Träger öffentlicher Belange und Hauptbetroffene.
Durch eine Verschiebung weiter nach Westen würde die
Gemeinde Wörthsee stärker betroffen. Der Eingriff in die Waldbereiche,
insbesondere in den Bereich "Neuschlag", würde erhöht und der Wald
stärker zerschnitten. Eine solche Lösung findet daher keine Zustimmung.
Eine erhöhte Gefährdung für das Wasserschutzgebiet (Zone
III) ist durch die geplante Lösung nicht gegeben, da günstige Bodenverhältnisse
vorliegen, die eine Unterführung zulassen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Beckstein
Staatsminister
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